Beteiligung der deutschen Öffentlichkeit am UVP-Verfahren zum AKW Temelin bis 11. Mai möglich

26.04.2001
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 080/01
Thema: Nukleare Sicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002

Bundesbürger können ab heute ihre Einwände und Bedenken gegen das tschechische AKW Temelin im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) geltend machen. Um eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit zu ermöglichen, veröffentlichte das BMU heute von tschechischer Seite erstellte Unterlagen zum AKW Temelin in deutscher Übersetzung. Die Materialien können hier abgerufen werden. Die Einspruchsfrist läuft bis zum 11. Mai 2001.

Die nunmehr eingeleitete umfassende Prüfung der Umweltauswirkungen des AKW Temelin geht auf das sogenannte Protokoll von Melk, eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem tschechischen Ministerpräsidenten Zeman, dem österreichischen Bundeskanzler Schüssel und EU-Kommissar Verheugen, vom Dezember letzten Jahres zurück. Auch die Bundesregierung hatte die tschechische Seite mehrfach aufgefordert, eine umfassende UVP durchzuführen. Dieses Verfahren erfolgt auf freiwilliger Basis und soll bis Mitte Juni dieses Jahres abgeschlossen sein.

Die Ergebnisse dieser Umweltverträglichkeitsprüfung haben allerdings keine rechtlichen Folgen für die laufenden Genehmigungsverfahren sondern sollen nach Aussage von Ministerpräsident Zeman politisch umgesetzt werden. Der kurze Zeitraum erlaubt keine Prüfung nach den in der EU geltenden Regeln. Gleichwohl besteht auch im Rahmen dieses Verfahrens die Gelegenheit, die in der deutschen Öffentlichkeit vorhandenen Bedenken gegen die Inbetriebnahme des AKW Temelin den zuständigen tschechischen Behörden zur Kenntnis zu geben.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin begrüßte deshalb, dass - nach langem Drängen auch der deutschen Seite - die Tschechische Republik nunmehr zu einer Gesamt-UVP des Atommeilers unter Beteiligung der Öffentlichkeit bereit sei. "Vor allem in den grenznahen Gebieten Bayerns werden die Inbetriebnahme und die dabei aufgetretenen Störungen mit größter Sorge beobachtet. Da nach den uns bislang vorgelegten Informationen Temelin keine Genehmigung in Deutschland erhalten würde und bei einem Störfall grenzüberschreitende Auswirkungen zu befürchten wären, halte ich eine deutsche Beteiligung am UVP-Verfahren für notwendig und hoffe auf eine rege Teilnahme," sagte der Minister.

Einwendungen bzw. Stellungnahmen zum UVP-Verfahren sind bis 11. Mai 2001 zu richten an:

Unabhängige Kommission UVP Temelin<br/>c/o Ministerium für Industrie und Handel<br/>der Tschechischen Republik<br/>Na Frantisku 32<br/>110 15 Praha 1<br/>Tschechische Republik<br/>

Aktuell:<br/>Nach Mitteilung der tschechischen Botschaft in Berlin wird die Frist für Einwendungen bis zum 20.6.2001 ein weiteres Mal verlängert. Dies ist das Ergebnis einer tschechisch / österreichischen Einigung vom 12.5.2001.

26.04.2001 | Pressemitteilung 080/01 | Nukleare Sicherheit
https://www.bmuv.de/PM1230
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