Bundesrepublik tritt dem gemeinsamen Übereinkommen zur sicheren Behandlung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle bei

01.10.1997
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 93/97 S
Thema: Endlagerprojekte
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Anläßlich der zur Zeit in Wien stattfindenden Generalkonferenz der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) hat die Bundesrepublik Deutschland das Gemeinsame Übereinkommen über die sicheren Behandlung abgebrannter Brennelemente und die sichere Behandlung radioaktiver Abfälle heute gezeichnet.

Die Bundesregierung verfolgt seit Jahren das Ziel, für die friedliche Nutzung der Kernenergie international ein System zu schaffen, mit dem Sicherheit, Strahlenschutz und Umweltschutz weltweit auf hohem Niveau gewährleistet werden können. Die Bundesregierung hat deshalb nach der von ihr angeregten Konvention über nukleare Sicherheit wesentlich auch am Entstehen des neuen Abkommens mitgewirkt. Das neue Abkommen ergänzt bereits bestehende Abkommen zur kerntechnischen Sicherheit, zu Haftungsregelungen und zur grenzüberschreitenden Verbringungen von nichtradioaktiven Abfällen.

Vertreter von mehr als 80 Staaten hatten vom 01. bis 05. September 1997 in einer diplomatischen Konferenz in Wien den Text des Gemeinsamen Übereinkommens verabschiedet. In dem Abkommen sind Sicherheitsanforderungen für die Handhabung von abgebrannten Brennelementen und radioaktiven Abfällen bis hin zu ihrer endgültigen Beseitigung zusammengestellt, die auf den von der IAEO empfohlenen Sicherheitsstandards basieren und daher weltweite Erfahrungen auf diesem Gebiet widerspiegeln. Mit dem Beitritt zu dem Übereinkommen verpflichten sich die einzelnen Staaten, auf regelmäßig stattfindenden Konferenzen der Vertragsstaaten über die Einhaltung des Abkommens zu berichten. Durch diesen Überprüfungsprozeß ist eine wirkungsvolle Kontrolle der Einhaltung der Sicherheitsstandards und ein permanenter Gedankenaustausch über diese gewährleistet. Die neue Konvention bedarf nunmehr der Ratifikation durch die gesetzgebenden Körperschaften. Da die Konvention dem deutschen Atomrecht und den untergesetzlichen Regelungen entspricht, werden durch den Beitritt zu dem Abkommen keine Änderungen notwendig.

Im Mittelpunkt der diesjährigen 41. Generalkonferenz stehen die Weiterentwicklung des Systems der Überwachung von Kernmaterial und der Nichtverbreitung von Kernmaterial sowie die weitere Stärkung der Zusammenarbeit für kerntechnische Sicherheit, Strahlenschutz und nukleare Entsorgung.

01.10.1997 | Pressemitteilung 93/97 S | Endlagerprojekte
https://www.bmuv.de/PM1225
  • Fotogalerie Videogalerie

    Mediathek

    Das Ministerium in Bildern

  • Fotogalerie Videogalerie Interviews

    Online-Tagebuch

    Aus der täglichen Arbeit des Ministeriums

  • Newsletter

    Newsletter

    Meldungen per E-Mail empfangen

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.