Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:
Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel hat jetzt dem Umweltausschuß des Deutschen Bundestages den Vierteljahresbericht II. Quartal 1997 über "Meldepflichtige Ereignisse in Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen in der Bundesrepublik Deutschland" vorgelegt.
Bei den Kernkraftwerken und berichtspflichtigen Forschungsreaktoren traten im II. Quartal 1997 bei keinem der gemeldeten Ereignisse Ableitungen radioaktiver Stoffe oberhalb der jeweiligen Genehmigungswerte auf. Eine Gefährdung von Personen und der Umgebung war in keinem Fall gegeben.
Im II. Quartal 1997 wurden 28 meldepflichtige Ereignisse aus den Kernkraftwerken sowie drei meldepflichtige Ereignisse aus den berichtspflichtigen Forschungsreaktoren der Bundesrepublik Deutschland erfaßt.
Aus den Kernkraftwerken und auch aus den berichtspflichtigen Forschungsreaktoren waren Ereignisse der behördlichen Meldekategorien S (Sofortmeldung) nicht zu verzeichnen. Ein Ereignis aus einem Kernkraftwerk fiel in die Meldekategorie E (Eilmeldung). Dabei handelte es sich um folgendes Ereignis: Bei einer routinemäßigen Prüfung wurden Unregelmäßigkeiten bei einer Durchdringungsabschlußarmatur des Sicherheitsbehälters festgestellt. Da eine zweite Absperrarmatur ungestört zur Verfügung stand und der Anforderungsfall zur Betätigung der Armatur (Kühlmittelverluststörfall) eine geringe Eintrittswahrscheinlichkeit hat, ist die sicherheitstechnische Bedeutung des Ereignisses gering.
Die anderen 27 Ereignisse aus den Kernkraftwerken, wie auch die drei Ereignisse aus den berichtspflichtigen Forschungsreaktoren, lagen in der niedrigsten behördlichen Meldekategorie N (Normalmeldung). Hierunter fallen beispielsweise Ereignisse wie Störungen an Brandmeldeanlagen, Unverfügbarkeit einer Kohlenmonoxid Meßeinrichtung oder eine Pore in der Schweißnaht einer Entwässerungsleitung des Beckenkühlsystems.
Die gemeldeten Ereignisse wurden - zusätzlich zur behördlichen Meldung - einer sicherheitstechnischen Bewertung nach der siebenstufigen internationalen Bewertungsskala INES (The International Nuclear Event Scale) unterzogen. Auch die berichtspflichtigen Forschungsreaktoren beteiligen sich an diesem Verfahren.
Im II. Quartal 1997 fielen 27 aus den Kernkraftwerken gemeldeten Ereignisse, wie auch die drei gemeldeten Ereignisse aus den berichtspflichtigen Forschungsreaktoren in die INES-Stufe Null, d.h. sie hatten keine oder sehr geringe sicherheitstechnische bzw. keine radiologische Bedeutung im Sinne der Skala.
Ein Ereignis aus den Kernkraftwerken wurde der INES-Stufe Eins (betriebliche Störung, keine radiologische Bedeutung) zugeordnet: Bei der Durchsicht von Schaltplänen wurde bemerkt, daß in der Funktionsüberwachung eines Sicherheitssystems eine Verriegelung der Einspeisearmatur vorhanden war, die möglicherweise die Einspeisung von Kühlmittel im Anforderungsfall (Kühlmittelverluststörfall) mit diesem System verhindert hätte. Unabhängig davon hat das zusätzliche Notstandssystem noch zur Verfügung gestanden. Insofern ist die sicherheitstechnische Bedeutung des Ereignisses als gering anzusehen.
Auswirkungen auf Personen, den Betrieb der Anlage sowie auf die Umgebung haben sich durch dieses Ereignis nicht ergeben.