Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesamt für Naturschutz, BfN
Um die Orientierung im Dschungel der Artenschutzregelungen zu erleichtern, wurde vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) nun zum ersten Mal eine umfassende alphabetische Zusammenstellung der heimischen und nicht-heimischen Tier- und Pflanzenarten zur Verfügung gestellt, die nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt oder streng geschützt sind. Die Liste enthält über 10.000 Einträge zu Tieren und Pflanzen. "Bei den vielen nationalen und europäischen Schutzbestimmungen verlieren selbst behördliche Artenschützer schnell den Überblick, sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin heute anlässlich der Präsentation. "Unter www.wisia.de kann sich jetzt aber jeder Bürger selbst - ob er sich beruflich oder in seiner Freizeit mit Tieren und Pflanzen beschäftigt, die Frage beantworten: Geschützt: ja oder nein?"
Häufig bringen z.B. Touristen exotische Souvenirs als bleibende Erinnerung an einen schönen Urlaub mit. Viele Touristen wissen aber nicht, dass zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie auch Produkte daraus strengen Einfuhrbestimmungen nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen - kurz CITES - unterliegen. Dies gilt für die kunstvolle Elfenbeinschnitzerei ebenso wie für die am Strand gefundene Riesenmuschel oder den wertvollen Schlangenledergürtel. Aber auch lebende Tiere, die oftmals aus falsch verstandenem Mitleid auf exotischen Märkten gekauft werden, und Pflanzen, wie Orchideen, Kakteen und Luftnelken, werden immer wieder von den Zollbehörden eingezogen. Nicht selten bringen auch Sammler, Zoohändler oder Lehrer geschützte Tiere und Pflanzen mit. Nun besteht sehr einfach die Möglichkeit, sich vorher über den Schutzstatuts zu informieren.
"Artenschutz ist nur erfolgreich, wenn jedermann über Schutzbestimmungen informiert ist und ihre Ziele nachvollziehen kann," so Hartmut Vogtmann Präsident des BfN. "Mit dieser Serviceleistung wollen wir zu einer größeren Akzeptanz und damit Wirksamkeit der gesetzlichen Vorschriften beitragen."
Für die Information der Bürgerinnen und Bürger wurden zwei Wege beschritten. Zum einen wurde im Bundesanzeiger vom Bundesumweltministerium die "Bekanntmachung der besonders und streng geschützten Tier- und Pflanzenarten gemäss ' 20a Abs. 5 des Bundesnaturschutzgesetzes" als 283 Seiten starke Übersicht veröffentlicht. Parallel zur gedruckten Fassung hat das Bundesamt für Naturschutz diese Informationen auch als abfragbare Datenbank WISIA-online im Internet zur Verfügung gestellt. Im Internet können die Informationen flexibel und nach unterschiedlichen Suchkriterien recherchiert werden. Das BfN erbringt mit der Veröffentlichung dieser Liste eine wichtige Serviceleistung für alle, die sich mit Artenschutzfragen befassen.
Der Anwender erhält folgende Informationen zu den geschützten Pflanzen- oder Tierarten:
den gültigen wissenschaftlichen Namen, den deutschen Namen, den Schutzstatus: besonders geschützt oder streng geschützt und die Anhangszugehörigkeit und Schutzangaben aus den verschiedenen Artenschutzregelwerken, die den strengen oder besonderen Schutz begründen.
"Mit dieser synoptischen Darstellung der einzelnen Regelwerke ist das BfN über die allgemeinen Forderungen des Gesetzgebers weit hinaus gegangen und erreicht so mehr Transparenz und Klarheit in der Frage, welche Arten wie geschützt sind und welche nicht." erläutert Professor Vogtmann stolz.
An wen richtet sich das Produkt WISIA-online?
Den Zollbeamten, der am Tag eine Vielzahl von Dokumenten zu prüfen hat, wird mit dieser Übersicht ein praktisches Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt. Über die Recherche des Artnamens kann er einfach und schnell feststellen, ob und wie die gesuchte Art geschützt ist.
Aber auch die Firma, die Terrarientiere verkauft, kann sich schnell einen Überblick über den Schutzstatus einzelner Arten ihres Sortiments verschaffen und beim Einkauf gegenüber dem Lieferanten auf den erforderlichen Dokumenten bestehen.
Der Biologie-Lehrer, der seinen Schülern im Unterricht Exemplare die geschützten Tiere zeigen will, kann recherchieren, welche dieser heimischen Tiere in der Bundesartenschutzverordnung enthalten sind und deshalb nur vorübergehend der Natur entnommen werden dürfen. Auch der Orchideenliebhaber oder der Kakteenforscher, die ihre nächste Exkursion oder Forschungsreise planen, erfahren hier, welche Arten nicht ohne entsprechende Artenschutzdokumente mitgebracht werden dürfen.
Den Touristen, der aus dem Ausland exotische Souvenirs mitbringen will. Er kann sich vor der Reise informieren, oder während Reise übers Internet weltweit z.B. vom Hotel aus.
Hinweis:
Für weitere Informationen zur Liste der national und international geschützten Pflanzen- und Tierarten kann bei der Pressestelle des BfN ein Informationsblatt angefordert werden.