Bundeskabinett beschließt Lösemittelverordnung

04.04.2001
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 072/01
Thema: Chemikaliensicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Bedeutsamer Schritt gegen Sommersmog

Bedeutsamer Schritt gegen Sommersmog

Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesumweltminister Jürgen Trittin vorgelegten Entwurf einer Verordnung beschlossen, mit der die EU-Lösemittelrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt wird. "Die Verordnung wird dazu beitragen, die Bildung bodennahen Ozons im Sommer dauerhaft zu vermindern", erläuterte Trittin das Ziel der Regelung. Flüchtige organische Verbindungen aus Lösemitteln sind an der Bildung von Ozon in den unteren Schichten der Atmosphäre wesentlich beteiligt und damit für den Sommersmog mitverantwortlich. Die Verordnung wird die Emission von flüchtigen organischen Verbindungen, die aus der Anwendung von Lösemitteln stammen, innerhalb der nächsten sechs Jahre um etwa 20 Prozent verringern. Bevor sie in Kraft treten kann, muss ihr der Bundesrat noch zustimmen.

Von der Lackierung von Metallen über die Textilreinigung und Druckereien bis zur Produktion von Schuhen oder Arzneimitteln - mit der Verordnung werden die Betreiber von Anlagen, die organische Lösemittel verwenden, verpflichtet, die Menge der dabei entweichenden flüchtigen organischen Verbindungen zu begrenzen. Unter die Verordnung fallen Anlagen, deren jährlicher Lösemittelverbrauch bestimmte Schwellenwerte überschreitet. Diese Werte sind je nach Art der Anlage unterschiedlich. Anlagen zur chemischen Reinigung von Textilien werden etwa in jedem Fall erfasst, die Produktion von Schuhen ab einem Verbrauch von 5 Tonnen und die Arzneimittelherstellung ab 50 Tonnen Lösemittel im Jahr.

Die Verordnung schreibt für die betroffenen Anlagen die Einhaltung von Emissionsgrenzwerten für die Abgase vor. Dies betrifft sowohl die Abgase über Schornsteine und Abgasleitungen als auch die diffusen Abgase, die über Fenster, Türen und Entlüftungen "verduften". Als Alternative zur Überprüfung und Einhaltung von Grenzwerten können sich die Betreiber verbindlich dazu verpflichten, den Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen in ihren Lösemitteln soweit zu verringern, dass ein mindestens gleichwertiges Ergebnis erzielt wird. "Damit erhalten die Betreiber Spielraum für individuelle Lösungen, die kostengünstig und zugleich effektiv sind", betonte Umweltminister Trittin.

04.04.2001 | Pressemitteilung 072/01 | Chemikaliensicherheit
https://www.bmuv.de/PM1210
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