Nutzung von Wildpflanzen und Wildtieren im Einklang mit dem Artenschutz gestalten

02.04.2001
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 069/01
Thema: Naturschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Gemeinsame Presseerklärung mit dem Bundesamt für Naturschutz

Gemeinsame Presseerklärung mit dem Bundesamt für Naturschutz

Wer in den Zoo geht, Heringsfilet isst, Papageien in der Voliere hält oder eine durchblutungsfördernde Salbe aus Blutegel-Extrakt kauft, sieht selten den Zusammenhang: Überall auf der Welt, auch in Deutschland, werden Wildtiere und Wildpflanzen der Natur für den Handel und die Weiterverarbeitung entnommen. Diese Nutzung für Nahrungszwecke, traditionelle Medizin oder als lebende Handelsware stellt gegenwärtig für viele Tierarten weltweit eine Bedrohung dar. Deshalb sind auf Initiative des Bundesumweltministeriums und des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) Kriterien aufgestellt und Maßnahmen vorgeschlagen worden, wie eine Nutzung von Wildpflanzen und Wildtieren im Einklang mit der Natur gestaltet werden kann. Diese Ergebnisse werden heute auf einem Workshop in Bonn vorgestellt.

Gila Altmann, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium: "Wir brauchen eine Verständigung darüber, was nachhaltige Nutzung ist. Zur Zeit wird der Begriff oft für eine maßlose Nutzung der Ressourcen und Geschäftemacherei missbraucht. Unser Ziel ist ein gerechter Interessenausgleich für Nutzer und Schützer, um eine Übernutzung zu verhindern. Dafür müssen die wirtschaftlichen Interessen vor allem der Entwicklungsländer mit dem Schutz der Artenvielfalt in Einklang gebracht werden."

Nach Ansicht des Bundesumweltministeriums und des BfN ist eine Wildtiernutzung nur dann nachhaltig, wenn langfristig gewährleistet ist, dass die Struktur der genutzten Tierpopulation, deren Rolle im Ökosystem sowie die langfristigen Überlebenschancen gesichert werden. Das Vorliegen eines Wildtiermanagement-Planes auf der Basis solider biologischer Daten der genutzten Tierart und die Einbindung der lokalen Bevölkerung sind Voraussetzungen für eine naturschonende Nutzung von Wildressourcen. Das gilt sowohl für die Jagd von Rehen in Deutschland als auch die Nutzung der Nilkrokodile in Simbabwe für den internationalen Reptillederhandel. BfN-Präsident Prof. Dr. Hartmut Vogtmann: "Nachhaltige Nutzung von Wildtieren ist eine natürliche Ergänzung zum ökologischen Landbau. Strenge, aber praktikable Kriterien und eine transparente Umsetzung sichern langfristig die Wildtierbestände und bieten dauerhafte Einkommensmöglichkeiten."

An der Erarbeitung der vorgelegten Kriterien und Maßnahmen für eine nachhaltige Nutzung von Wildtieren und Wildpflanzen waren auch Naturschutz- und Nutzerverbänden sowie Experten anderer Ministerien und Institutionen beteiligt.

Von den Beteiligten wird vorgeschlagen, künftig die Vergabe von Fördermitteln bei Projekten zur Wildtiernutzung an die Anwendung dieser Kriterien zu knüpfen. Uschi Eid, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit, betonte, dass der Schutz der Wildtiere auch eine Aufgabe der Entwicklungskooperation sei. Viele gefährdete Arten lebten in Entwicklungsländern. Deshalb unterstütze die Bundesregierung die Partnerländer, die Wildtiere vor dem Aussterben zu schützen.

02.04.2001 | Pressemitteilung 069/01 | Naturschutz
https://www.bmuv.de/PM1203
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