Nachhaltige Wasserwirtschaft erhalten

27.03.2001
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 064/01
Thema: Binnengewässer
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Parlamentarische Staatssekretärin Simone Probst: "Keine nennenswerten Vorteile durch Liberalisierung"

Parlamentarische Staatssekretärin Simone Probst: "Keine nennenswerten Vorteile durch Liberalisierung"

Das Bundesumweltministerium sieht durch eine Liberalisierung der Trinkwasserversorgung die Basis für eine nachhaltige Wasserwirtschaft in Deutschland möglicherweise gefährdet. "Wer die Wasserversorgung in Deutschland liberalisieren will, darf deren hohen Standard beim Umwelt- und Gesundheitsschutz nicht aufs Spiel setzen. Erst recht nicht, wenn damit keine nennenswerte Vorteile zu erwarten sind", sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Umweltministerium, Simone Probst, heute zur Diskussion um eine Aufhebung des Schutzes der Gebietsmonopole in der Wasserversorgung. Ein liberalisierter Wassermarkt ziehe zudem ein erheblich höheres Maß an Regulierung und Überwachung nach sich, das mit der Zielsetzung des Abbaus staatlicher Verwaltung und einer Entbürokratisierung nicht in Einklang zu bringen sei.

Derzeit versorgen sechs- bis siebentausend Unternehmen Deutschland mit Trinkwasser. Sie sind größtenteils in kommunalem Besitz. Viele der heute durch die Wasserversorger erbrachten ökologischen und hygienischen Leistungen sind nicht im Einzelnen rechtlich fixiert oder nur schwierig behördlich zu überwachen. Diese Leistungen könnten auf einem liberalisierten Wassermarkt zurückgefahren werden oder gar wegfallen, so die Staatssekretärin. Dazu zählen die weitgehende Regionalität der Wassergewinnung und -verteilung in Verbindung mit den umfangreichen, von den Wasserversorgern durchgeführten Maßnahmen zum Ressourcen- und Umweltschutz. Die mögliche Verringerung von Instandhaltungsinvestitionen verursache bei der Aufbereitung und Verteilung des Trinkwassers weitere, vermeidbare hygienische Risiken. So sei etwa bei erhöhtem Kostendruck auf die Versorgungsunternehmen eine Verringerung der Rohrnetzpflege zu erwarten. Dies könne eine wieder zunehmende Verwendung von chlorhaltigen Mitteln zur Desinfektion des Trinkwassers erforderlich machen.

Ein liberalisierter Wassermarkt habe einen deutlich höheren Regelungs- und Kontrollaufwand zur Folge. "Diese Zeche hätten letztlich die Bürger zu bezahlen, sei es als Steuerzahler oder als Wasserverbraucher", betonte Simone Probst. Gerade die deutsche Wasserversorgung überzeuge heute durch einen hohen ökologischen und hygienischen Standard, der durch ein hohes Maß an Eigenverantwortung geprägt ist. "Wer heute eine Ausweitung des Ordnungsrechts und eine Verstärkung der behördlichen Überwachung fordere, habe die Zeichen der Zeit nicht erkannt", so die Staatssekretärin.

27.03.2001 | Pressemitteilung 064/01 | Binnengewässer
https://www.bmuv.de/PM1195
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