Anhörung zum EU-Weißbuch Chemikalienpolitik
Auf Einladung von Bundesumweltminister Jürgen Trittin diskutieren heute in Frankfurt/Main Vertreter von Umwelt- und Verbraucherverbänden, der chemischen Industrie, der Gewerkschaften und weiterer gesellschaftlich relevanter Gruppen über Grundfragen der Chemikaliensicherheit. Anlass ist das von der EG-Kommission am 13. Februar 2001 verabschiedete Weißbuch "Strategie für eine zukünftige Chemikalienpolitik".
Das Weißbuch sieht eine grundlegende Revision der bisherigen EU-Regelungen zur Chemikaliensicherheit vor. Kernpunkt der Regelung ist die Schaffung eines neuen, einheitlichen Systems zur Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien. Vor allem die Datenlage für Produkte, die bereits vor 1981 vermarktet wurden, sogenannte "Altstoffe", soll verbessert werden. Diese Stoffe stellen mengenmäßig 99 Prozent der Produktion chemischer Stoffe aus. "Dies ist nicht nur ein Thema für Experten und die Chemieindustrie, sondern es betrifft jeden von uns, als Verbraucher, Arbeitnehmer oder Arbeitgeber", betonte Bundesumweltminister Trittin.
Das Weißbuch begrüßte Trittin als mutigen Schritt nach vorne. Es entspreche weitgehend den Vorgaben der im Juni 1999 unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft gefassten Ratsschlussfolgerungen für eine künftige Chemikalienpolitik. Gleichwohl gelte es nun, die Vorschläge im Einzelnen zu prüfen und die Interessen von Produzenten und Verbrauchern auf einer breiten Grundlage zu diskutieren.
Schwerpunktthema der Diskussion um das Weißbuch ist zum einen das für bestimmte besonders gefährliche, insbesondere krebserzeugende Stoffe vorgesehene Zulassungsverfahren. Während die Industrieseite es als unpraktikabel und innovationshemmend kritisiert, fordern Vertreter des Umwelt-, Verbraucher- und Arbeitsschutzes seine Ausdehnung auf weitere Stoffgruppen. Zum andern geht es um die Anforderungen an die Datenbeschaffung für Stoffe mit einer Herstellungsmenge von weniger als 10 Jahrestonnen. Hier sind die Anforderungen bei Altstoffen zwar deutlich höher als bisher, bleiben aber hinter dem Niveau des bisherigen Neustoffanmeldeverfahrens zurück. Aus Sicht insbesondere des Verbraucher- und Arbeitsschutzes wird in diesem Bereich daher eine Nachbesserung der Vorschläge für erforderlich gehalten.
Die schwedische Ratspräsidentschaft beabsichtigt eine Verabschiedung von Ratschlussfolgerungen auf der Umweltministerratssitzung im Juni 2001.