Bundesumweltminister Jürgen Trittin begrüßt Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs
Zum heutigen Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs über die Förderung Erneuerbarer Energien erklärt Bundesumweltminister Jürgen Trittin:
"Die Entscheidung des EuGH ist sehr erfreulich. Sie unterstützt die Instrumente zum Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland, aber auch in anderen Ländern der EU. Das Erneuerbare Energien-Gesetz vom 29. März 2000 hat Bestand. Es hat sich als überaus erfolgreich herausgestellt, gibt Investoren Rechtssicherheit, schafft Arbeitsplätze in diesen Zukunftsbranchen und liefert wichtige Beiträge zum Klimaschutz.
Nach dem Ausbau der Windenergienutzung tritt nun die energetische Nutzung der Biomasse ins Rampenlicht. Wichtig ist dabei die schnelle Verabschiedung der Biomasse-Verordnung. Den Entwurf dazu hat das BMU in der vergangenen Woche vorgelegt; Bundesrat und Bundestag müssen noch zustimmen. Auch die Gewinnung von Strom aus anderen erneuerbaren Energiequellen wie Sonne, Geothermie und Wasserkraft wird mit der EuGH-Entscheidung berechenbarer."