Kabinett stimmt Vertragsgesetz zur Ratifizierung des Übereinkommens über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen zu

16.07.1997
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 60/97 S
Thema: Nukleare Sicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Vertragsgesetzes zu dem Übereinkommen vom 17. März 1992 über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen angenommen. Zweck des Übereinkommens ist es, in Europa, den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion und in Nordamerika einheitliche Maßnahmen zur Verhinderung oder Abwehr von Gefahren grenzüberschreitender Auswirkungen von Industrieunfällen festzulegen. Ferner soll die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Anlagensicherheit und bei der Gefahrenabwehr verbessert werden.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Vorläufer des Industrieunfallabkommens und der sogenannten Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft über die Gefahren schwerer Unfälle bei Industrietätigkeiten von 1982 ist die deutsche Störfallverordnung, die bereits 1980 nach dem Unglück von Seveso in Kraft trat. Ich begrüße es außerordentlich, daß wir jetzt auch eine gemeinsame rechtliche Basis für die Zusammenarbeit bei Industrieunfällen mit unseren östlichen Nachbarn haben. Es ist wichtig, daß alle Vertragsparteien das Abkommen nunmehr so schnell wie möglich ratifizieren, damit es in Kürze in Kraft treten kann."

Das Industrieunfallabkommen verpflichtet insgesamt 24 europäische Staaten, die Europäische Gemeinschaft, die Vereinigten Staaten und Kanada Maßnahmen zur Verhütung von Industrieunfällen (z. B. Überwachung und Überprüfung gefährlicher Tätigkeiten und Durchführung von Inspektionen) oder Bereitschaftsmaßnahmen zur Verminderung der grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen (z. B. Aufstellung von Notfall- und Alarmplänen) zu treffen. Besondere Bedeutung bei der Umsetzung des Übereinkommens kommt der gegenseitigen Information von Nachbarstaaten bei eingetretenen Industrieunfällen, der Koordinierung der Gefahrenabwehr sowie der grenzüberschreitenden Hilfeleistung bei der Bekämpfung von Störfallauswirkungen zu. Für diesen Zweck errichten oder nutzen die Vertragsparteien Informationsstellen. In Deutschland sollen Einrichtungen auf Bundes- (voraussichtlich BMI-Lagezentrum), Landes- und Regionalebene (voraussichtlich Polizeidienststellen an den Grenzen) die Funktion zur gegenseitigen grenzüberschreitenden Information übernehmen.

Das Abkommen tritt drei Monate nach Hinterlegung der 16. Ratifikationsurkunde in Kraft. Bisher haben das Abkommen insgesamt neun Staaten ratifiziert.

16.07.1997 | Pressemitteilung 60/97 S | Nukleare Sicherheit
https://www.bmuv.de/PM1168
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