Kapazitäten zur Kunststoffverwertung binnen weniger Jahre mehr als verzehnfacht
"Noch zu Beginn der 90er Jahre war die Kunststoffverwertung in Deutschland mangels ausgereifter Technik und ausreichender Kapazitäten ein Sorgenkind. Nicht zuletzt die hohen Verwertungsanforderungen der Verpackungsverordnung haben die Wirtschaft zu einer enormen Aufbauleistung veranlaßt. Neue Techniken zur Sortierung, Aufbereitung und Verwertung wurden entwickelt und die begrenzten Kapazitäten erheblich ausgebaut. Konnten 1992 erst 40.000 Tonnen Kunststoffverpackungen in der Bundesrepublik recycelt werden, so waren es 1995 bereits über 500.000 Tonnen. Das hat zugleich - wie hier am Standort Eisenhüttenstadt - zur Schaffung zahlreicher neuer Arbeitsplätze in der Verwertungsbranche geführt. Gerade in dieser von der Umstrukturierung besonders betroffenen Region Brandenburgs ist die Ansiedlung eines solchen Unternehmens sehr wichtig." Dies erklärte Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel heute in Eisenhüttenstadt während ihres Besuchs in den Recycling-Zentren Brandenburg, bei dem sie sich über technische Fortschritte bei der Verwertung von Kunststoffen informiert und ein Gespräch mit dem Vorstandsvorsitzenden der ALBA AG Franz J. Schweitzer geführt hat.
Seit 1993 betreibt die ALBA-Unternehmensgruppe in Eisenhüttenstadt eine Anlage zur Aufbereitung von Kunststoffverpackungen aus dem Dualen System in werkstofflichen Recyclingverfahren. Im vergangenen Jahr folgte mit einem Investitionsvolumen von rund zehn Millionen DM eine Anlage für die Aufbereitung von Mischkunststoffen zur rohstofflichen Verwertung.
Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Mit dem Bau und Betrieb dieser Anlagen verfügt die Wirtschaftsregion Berlin/Brandenburg über innovative Technologien, die eine umweltgerechte Verwertung der in der Region anfallenden Kunststoffe sichert. Zugleich sind die Recycling-Zentren Brandenburg ein Beispiel dafür, daß auch hochgesteckte umweltpolitische Ziele erreichbar sind, wenn alle Beteiligten - Politik, Wirtschaft und Verbraucher - an einem Strang ziehen."
Mit der geplanten Novellierung der Verpackungsverordnung sollen die erzielten Fortschritte bei der Verwertung von Kunststoffverpackungen gesichert und weiter ausgebaut werden. Darüber hinaus gilt es, neue wissenschftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen. So haben aktuelle Ökobilanzstudien ergeben, daß die werkstoffliche Verwertung von Kunststoffverpackungen dann eindeutig ökologische Vorteile hat, wenn stoffgleiches Neumaterial im Verhältnis 1:1 oder knapp darunter eingesetzt wird. Allerdings ist nur ein Teil der anfallenden Kunststoffverpackungen für diese Art von Verwertung geeignet. Deshalb wurde in die Novelle der Verpackungsverordnung eine Teilquote für die werkstoffliche Verwertung aufgenommen. Das heißt, rund ein Viertel aller vom Dualen System gesammelten und sortierten Kunststoffverpackungen sind einer werkstofflichen Verwertung zuzuführen. Oberhalb dieser Quote werden stoffliche und energetische Verwertung gleichgestellt.
Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Die Anforderungen an die Kunststoffverwertung werden wegen der in ständiger Entwicklung begriffenen Technologie zur Sortierung und Verwertung bis 1999 überprüft. Anschließend ist zu entscheiden, ob die Verwertungsanforderungen beibehalten oder verändert werden müssen. Die werkstoffliche Verwertung spielt auch weiterhin eine wichtige Rolle bei der umweltverträglichen Entsorgung von Kunststoffverpackungen. Investitionen in diesem Bereich werden sich auch künftig rechnen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die geplante Novellierung der Verpackungsverordnung. Die Förderung von mehr Wettbewerb und die Lösung der sogenannten Trittbrettfahrer-Problematik sind Beispiele dafür, welche Vorteile daraus Verbrauchern, der Wirtschaft sowie den Ländern und Kommunen entstehen können. Vor allem aber werden mit der Novelle die bislang erreichten Vermeidungs- und Verwertungserfolge - auch im Bereich Kunststoffverpackungen - gestärkt."
Hintergrund: Novelle der Verpackungsverordnung
Dem ersten Entwurf für eine Neufassung der Verpackungsverordnung von 1991 hatte der Bundesrat am 25. April 1997 die Zustimmung mit knapper Mehrheit versagt. Der anschließend überarbeitete neue Verordnungsentwurf enthält eine Reihe von Forderungen des Bundesrates aus dem bisherigen Beratungsverlauf. So ist vor allem die Vorschrift wieder aufgenommen, wonach die Tätigkeit dualer Systeme auf die vorhandenen Sammel- und Verwertungssysteme der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger abzustimmen ist. Ferner sind Regelungen zur freiwilligen Kennzeichnung von Verpackungen und ein Verbot von Verpackungen aus umweltschädlichen Materialien vorgesehen.
Zentrale Eckpunkte der Novelle sind:
- Hersteller und Vertreiber, die sich nicht an einem eingerichteten dualen System beteiligen wollen, sollen künftig ebenfalls die Erfüllung von Verwertungsquoten nachweisen.
- Der Wettbewerb im Entsorgungsbereich soll vor allem dadurch gefördert werden, daß die Entsorgungsleistungen für Sammeln, Sortieren und Verwerten künftig von dualen Systemen auszuschreiben sind.
- Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter werden in den Anwendungsbereich der Verordnung neu aufgenommen.
- Die Verwertungsanforderungen werden in der anspruchsvollen Höhe beibehalten. Für Kunststoff-Verkaufsverpackungen wird eine eigene Werkstoff-Verwertungsquote eingeführt.
- Mehrweg-Getränkeverpackungen werden als ökologisch vorteilhafte Verpackungen weiterhin gefördert. An dem bisherigen Instrument der Pfandpflcht im Falle des Unterschreitens des Mehrwegbestandes von 1991 wird festgehalten.
Darüber hinaus bringt die Novelle Vorteile für die Länder und Kommunen:
- Entlastung der Gebietskörperschaften von der Entsorgung von Verpackungen mit schadstoffhaltigen Füllgütern durch entsprechende Rücknahme- und Verwertungsverpflichtungen der Hersteller und Betreiber,
- Entlastung der Gebietskörperschaften von Entsorgungsaufgaben durch Verpflichtung dualer Systeme zur Erfassung von Verkaufsverpackungen im Freizeitbereich (Littering-Problem),
- Reduzierung des Überprüfungsaufwandes durch Konzentration auf bundesweite Verwertungsquoten,
- Vollzugserleichterung durch Zulässigkeit von Nebenbestimmungen der Länderbehörden gegenüber einem dualen System,
- Möglichkeit der Einbeziehung von unabhängigen Sachverständigen für die Vorlage und Überprüfung von Daten im Rahmen der Quotennachweise auf Kosten der Wirtschaftsbeteiligten.