Informationen über genehmigte und durchgeführte Atomtransporte sind ab sofort auch im Internet abrufbar. Die Aufstellung, die ständig aktualisiert wird, enthält Angaben über die rechtliche Grundlage, den Zeitpunkt des Antrags und der Genehmigung sowie über die Art des zu befördernden Materials. Außerdem ist der Übersicht zu entnehmen, wer Antragsteller, Absender und Empfänger der Transporte ist. Damit geht das Bundesumweltministerium über die bisher bereits praktizierte Offenlegung genehmigter Atommülltransporte hinaus.
Bundesumweltminister Jürgen Trittin sagte, er lege großen Wert darauf, dass im Zusammenhang mit der Genehmigung und Durchführung von Transporten ein Höchstmaß an Transparenz herrsche. Deshalb habe er nach seinem Amtsantritt auch in diesem Bereich für eine offene Informationspolitik gesorgt.
Trittin: „Wir haben Schluss gemacht mit der Geheimniskrämerei, die unter meinen Amtsvorgängern um die Atomtransporte gang und gäbe war. Anders als früher haben wir alle von uns erteilten Genehmigungen für Atommülltransporte offengelegt. Zudem ist das Bundesamt für Strahlenschutz schon seit 1999 dazu übergegangen, in seinen Jahresberichten Transporte nicht nur summarisch zu erwähnen, sondern nach den transportierten Materialien und den Verkehrsträgern aufzuschlüsseln. Mit der Veröffentlichung detaillierter Genehmigungsdaten im Internet gehen wir jetzt noch einen Schritt weiter, um für die Bürgerinnen und Bürger größtmögliche Transparenz in einem Bereich von so hohem öffentlichen Interesse zu schaffen.
In den ersten zwei Monaten dieses Jahres hat die Bundesregierung insgesamt elf Genehmigungen für Transporte erteilt, die mit dem Betrieb von Atomanlagen zu tun haben. Die meisten dieser Genehmigungen betreffen nicht den Transport von Atommüll aus Kraftwerken, sondern die Anlieferung von unbestrahlten Kernbrennstoffen oder von Uranoxid für die Fertigung von Brennstäben. In dem genannten Zeitraum wurden drei der genehmigten Transporte durchgeführt.