Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:
Das Bundeskabinett hat heute das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Japan über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes verabschiedet. Damit wird die Kooperation mit dem letzten G7/G8-Staat auf eine vertragliche Grundlage gestellt.
Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesumweltministerium Walter Hirche: "Die internationale Zusammenarbeit im Umweltschutz hat angesichts der fortschreitenden Globalisierung von Märkten stetig an Bedeutung gewonnen. Das Abkommen mit Japan hat hier einen besonderen Stellenwert. Mit Japan als einem hochindustrialisierten Land kann auf einem hohen technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Niveau zusammengearbeitet werden. Mit der Bereitschaft, die Ausrichtung der 3. Vertragsstaatenkonferenz zum Klimaschutz in Kyoto im Dezember 1997 zu übernehmen, hat Japan in besonderer Weise deutlich gemacht, dass das Thema Umweltschutz eine hohe Priorität genießt."
Grundsätzliches Ziel des Abkommens soll der Informationsaustausch über Möglichkeiten zur Verbesserung der Umweltsituation in beiden Ländern sein. Die Schwerpunkte der Zusammenarbeit bilden die Bereiche Luftreinhaltung, Abfall- und Abwasserentsorgung. Darüber hinaus ist vorgesehen, auch zu globalen Fragen des Umweltschutzes frühzeitig in einen Gedankenaustausch mit der japanischen Seite zu treten.
Für die Durchführung des Abkommens wird ein gemeinsamer Ausschuß eingesetzt, dessen Federführung von deutscher Seite beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit liegen wird. Es ist geplant, sich einmal jährlich - wechselweise in Japan und Deutschland - zu treffen.
Am 25. August 1997 wird Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel das Abkommen in Tokio unterzeichnen. Gemeinsam mit Parlamentariern und Vertretern der Wirtschaft sollen erste Kontakte für die zukünftige Zusammenarbeit geknüpft und Schwerpunkte für die nächste Zusammenarbeit definiert werden.