Klägerin: Schutzvorkehrungen senken Strahlenrisiko erheblich
Ein Verfahren vor dem OVG Lüneburg um Atomtransporte steht kurz vor dem Abschluss. Die Klägerin aus Dannenberg hatte sich gegen 1997 erteilte Beförderungsgenehmigungen sowohl für bestrahlte Brennelemente aus deutschen Atomkraftwerken als auch für Glaskokillen aus Frankreich ins Zwischenlager Gorleben gewandt. Als Grund führte sie an, in ihrem Wohnhaus nicht weit von der Verladestation einem unzulässig erhöhten Strahlenrisiko ausgesetzt zu sein. Jetzt hat die Klägerin die Einstellung des Verfahrens beantragt. Sie begründete ihren Schritt damit, dass mit den inzwischen von der Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen das Strahlenrisiko erheblich gesunken sei. Bundesumweltminister Jürgen Trittin stimmte der Erledigung der Klage zu. Damit wäre der Rechtsstreit beendet.
Im einzelnen führt die Klägerin in einem Schreiben an das OVG Lüneburg an, dass die Bundesregierung erkennbar erhebliche Anstrengungen unternommen habe, um die Folgen des Kontaminationsskandals von 1998 zu bewältigen. Die Bundesregierung habe im September 2000 detailliert dargelegt, welche Maßnahmen sie nach Bekanntwerden der unzulässigen radioaktiven Verunreinigungen ergriffen habe. Entsprechende Gutachten seien vorgelegt worden. Die Umsetzung des Kriterien- und Maßnahmekatalogs sei noch einmal gutachterlich geprüft und bewertet worden. Nach Auffassung der Klägerin sei damit das Gesundheitsrisiko durch an Transportbehältern haftende Kontaminationen erheblich gesunken, so dass sie das Verfahren beilegen wolle. Darüber hinaus sei die Ummantelung der Verladestation Dannenberg-Ost mit massiven Betonplatten sehr weit fortgeschritten. Damit werde die Strahlenbelastung deutlich reduziert.