Bundesregierung legt Verbraucherpolitischen Bericht der 20. Legislaturperiode vor

04.12.2024
Kuppel des Bundestages mit deutscher Fahne
Verbraucherpolitischer Bericht der 20. Legislaturperiode fasst die wichtigsten Entwicklungen in Bereichen Energie, Digitalisierung, Verbraucherschutz und Konsum in Jahren 2021-2024 zusammen.

Die Bundesregierung hat ihren Verbraucherpolitischen Bericht für die Jahre 2021 bis 2024 vorgelegt. Damit kommt die Bundesregierung der Bitte des Deutschen Bundestages nach, in jeder Legislaturperiode ausführlich über ihr verbraucherpolitisches Handeln zu berichten. Im Berichtszeitraum lagen die Schwerpunkte auf der Unterstützung von Verbraucherinnen und Verbrauchern in der Energiepreiskrise, dem Schutz vor Ver- und Überschuldung der Menschen, der nutzerfreundlichen, gemeinwohlorientierten und umweltschonenden Gestaltung der Digitalisierung - insbesondere von Systemen der Künstlichen Intelligenz - sowie der verbesserten Durchsetzung von Verbraucherrechten.
 
Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke: "Gerade in den vergangenen Jahren haben wir gesehen, dass Verbraucherpolitik auch Sozialpolitik ist. Der brutale Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat in der Folge auch bei uns in den Jahren 2022 und 2023 die Preise steigen lassen. Viele Menschen haben aufgrund hoher Energie- und Lebenshaltungskosten teils erhebliche finanzielle Einschnitte erfahren. Wir konnten mit einer Reihe von Hilfspaketen die gestiegenen Preise abfedern, etwa mit den Gas- und Strompreisbremsen, Einmalzahlungen oder Maßnahmen zur Verhinderung von Energiesperren. Dabei war besonders wichtig, gerade Menschen mit geringem Einkommen zu unterstützen. Mit dem Stromsparcheck und dem Ausbau der sozialen Schuldnerberatung unterstützt mein Haus daher gezielt die finanziell schwächeren Verbraucherinnen und Verbraucher. Ein echter Meilenstein im Verbraucherschutz ist die Verbandsklage, mit der die Durchsetzung der Verbraucherrechte gestärkt wurde. Die zunehmende Digitalisierung im Alltag der Menschen erleichtert und beschleunigt vieles. Zugleich gibt es online auch spezielle Risiken. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen online genauso gut vor missbräuchlichen Praktiken oder unsicheren Produkten geschützt sein wie beim Kauf im Laden. Die Stärkung der Verbraucherrechte im digitalen Raum war daher ein weiterer wichtiger Schwerpunkt."

Der Bericht nennt unter anderem folgende wichtige Entwicklungen und Neuerungen:

Energie: Mit mehreren Maßnahmen wie Gas- und Strompreisbremsen, Einmalzahlungen oder Regelungen zur Verhinderung von Energiesperren konnte die Bundesregierung die steigenden Kosten der Energiekrise infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine abfedern. 
Das vom BMUV geförderte Projekt Stromsparcheck berät und unterstützt Menschen mit geringem Einkommen dabei, ihren Energieverbrauch und ihre Energiekosten zu senken.
 
Verbraucherrecht: Die neue Verbandsklage, mit der die europäische Verbandsklagenrichtlinie umgesetzt wird, ist ein starkes Instrument, mit dem die Verbraucherrechte weiter gestärkt wurden. Verbraucherinnen und Verbraucher können seit Oktober 2023 einfach und ohne finanzielles Risiko der Sammelklage eines Verbraucherverbandes beitreten, um ihre Ansprüche, zum Beispiel auf Schadensersatz, durchzusetzen. 

Schuldnerberatung: Seit 2022 fördert das BMUV mit einem eigenen Haushaltstitel verschiedene Projekte, um von Überschuldung betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern frühzeitig zu helfen. Gerade ältere Menschen nehmen zu selten Hilfe in Anspruch. Der aufsuchende Ansatz des vom BMUV geförderten Projekts „Sozialräumliche soziale Schuldnerberatung“ des Evangelischen Werks für Diakonie und Entwicklung e.V. knüpft hier an. Seit 2024 erhält die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. eine institutionelle Förderung durch das BMUV.
 
Finanzieller Verbraucherschutz: Mit der Novellierung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie wurde der Schutz bei Verbraucherkrediten verbessert und Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor einer möglichen Überschuldungssituation geschützt. Neu ist beispielsweise, dass die Verbraucherschutzregelungen zukünftig auch für kleine Kredite wie beispielsweise „buy now, pay later“ gelten.
 
Einheitliches Ladekabel: Seit 2024 gibt es auch ein einheitliches USB-C Ladekabel, insbesondere für Mobiltelefone, Tablets oder eReader. Damit werden das Kabeldurcheinander, Kosten für immer neue Kabel und unnötiger Ressourcenverbrauch vermieden.
 
Einführung Widerrufsbutton: Eine weitere Erleichterung im Verbraucheralltag ist die EU-weite Einführung eines elektronischen Widerrufsbuttons, der bis Ende 2025 in den Mitgliedstaaten umzusetzen ist. Ähnlich des „Kaufen“-Buttons können Verbraucherinnen und Verbraucher künftig mit dem Widerrufsbutton einen online geschlossenen Vertrag innerhalb der 14-Tage-Frist genauso einfach widerrufen, wie er geschlossen wurde.
 
Nachhaltiger Konsum und Recht auf Reparatur: Auch im Bereich des nachhaltigen Konsums gab es viele Verbesserungen im Sinne des Verbraucherschutzes. Die neue Ökodesign-Verordnung trägt durch Anforderungen an Reparierbarkeit und Ersatzteile zur Nutzung von langlebigen und damit umweltfreundlichen Produkten bei. Damit sparen die Verbraucherinnen und Verbraucher auch Geld. Weiterhin wurde auf EU Ebene ein Recht auf Reparatur eingeführt. Das BMUV fördert zudem ehrenamtliche Repair-Cafés. Um Greenwashing zu unterbinden, müssen künftig Umweltaussagen verlässlicher sein.  Auf diese Weise werden Verbraucherinnen und Verbraucher dabei unterstützt, umweltfreundlichere Kaufentscheidungen zu treffen.

Digitaler Verbraucherschutz: Online werden Verbraucherinnen und Verbraucher durch neue EU-Gesetze nun besser geschützt: So gelten künftig strenge Qualitäts- und Verfahrensanforderungen für hochriskante KI-Systeme, die zur Kreditwürdigkeitsprüfung eingesetzt werden. Auch im Bereich personalisierter Werbung wird das Schutzniveau erhöht. Zum Beispiel ist individuell zugeschnittene Werbung bei Minderjährigen unter Verwendung personenbezogener Daten nicht mehr zulässig. Bei Online-Vermittlungsdiensten sind außerdem manipulative und irreführende Geschäftspraktiken verboten, soweit diese die Entscheidungsfreiheit der Nutzerinnen und Nutzer behindern. Des Weiteren werden Online-Marktplätze im Rahmen der Produktsicherheit stärker in die Pflicht genommen, so müssen sie Verbraucherinnen und Verbraucher etwa im Falle des Rückrufs des Produkts unmittelbar darüber informieren und bei Kenntnis stichprobenartig prüfen, ob gefährliche Produkte auf ihren Plattformen angeboten werden.
 
Lebensmittelsicherheit: Ein weiteres wesentliches Anliegen der Bundesregierung ist die Sicherheit der Lebensmittel und Futtermittel. Die Aufrechterhaltung und Verbesserung eines hohen Verbraucherschutzniveaus hat daher auch die Arbeit der vergangenen Jahre begleitet –im Bereich der Rückstände und Kontaminanten in Lebensmitteln, bei unerwünschten Stoffen in Futtermitteln sowie bei der Rückverfolgbarkeit von Lebens- und Futtermitteln oder der Erweiterung internationaler Lebensmittelstandards.

04.12.2024 | Pressemitteilung 162/24 | Verbraucherschutz

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https://www.bmuv.de/PM11238
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