13. Rheinschutzkonferenz in Straßburg
In Straßburg ist heute auf Einladung des französischen Umweltministeriums eine Konferenz aller Staaten im Rheineinzugsgebiet zusammengekommen. Wichtigste Punkte sind die Vorbereitung auf die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie sowie die Verabschiedung eines neuen Programms zum Schutz des Rheins. Esstellt den Schutz des Flusses auf eine neue Grundlage und formuliert die Ziele der Rheinschutzpolitik für die nächsten 20 Jahre.
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten und Rheinanlieger, einen Bewirtschaftungsplan für das gesamte Einzugsgebiet zu erarbeiten. Eine Steuerungsgruppe soll dieVorbereitungen dafür koordinieren. Trittin würdigte in diesem Zusammenhang die bereits fünf Jahrzehnte währende erfolgreiche Zusammenarbeit in den verschiedenen internationalenKommissionen am Bodensee, an Mosel und Saar und insbesondere in der Internationale Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR). Ihre Arbeit habe der Konzeption der anspruchsvollen Wasserrahmenrichtliniewichtige Impulse verliehen. Nun komme es darauf an, so der Minister, dass auch die Umsetzung für andere Flussgebiete in Europa beispielgebend erfolgt. Deutschland wolle daran aktivmitwirken.
Nach Ansicht von Bundesumweltminister Jürgen Trittin stellt das neue Programm der IKSR mit dem Titel "Rhein 2020 - Programm zur nachhaltigen Entwicklung des Rheins" in Verbindung mit derWasserrahmenrichtlinie die Weichen für eine moderne, nachhaltige Entwicklung des gesamten Ökosystems entlang des Rheins dar. "Dieses Programm setzt für die internationaleZusammenarbeit im Gewässerschutz - gerade auch im Hinblick auf die Situation in Mittel- und Osteuropa - Maßstäbe," sagte der Minister heute in Berlin anlässlich der Konferenz. Umkünftig Giftunfälle - wie in Rumänien erneut geschehen - zu verhindern, gelte es beispielsweise, ein vergleichbares Management für das gesamte Donaueinzugsgebiet einzurichten.
Zu den neuen Zielen der Rheinschutzpolitik in den kommenden 20 Jahren gehören u.a. die weitere Verbesserung des ökologischen Zustandes, ein ganzheitlicher Hochwasserschutz unterBerücksichtigung ökologischer Erfordernisse sowie Erhalt, Verbesserung und Wiederherstellung natürlicher Lebensräume und der natürlichen Fliessgewässerfunktion. Auch dieEinbeziehung des Grundwassers - soweit es in Wechselwirkung mit dem Rhein steht - ist darin vorgesehen. Darüber hinaus wird die bereits seit geraumer Zeit übliche Beteiligung vonNichtregierungsorganisationen festgeschrieben.