Bundesumweltministerium erläßt bundesaufsichtliche Weisung zum Kernkraftwerk Krümmel

02.07.1997
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 56/97 S
Thema: Nukleare Sicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Schleswig-Holstein muß bei Durchführung der periodischen Sicherheitsüberprüfung im Kernkraftwerk Krümmel die bundeseinheitlichen Leitfäden anwenden.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Das Bundesumweltministerium hat heute gegenüber dem Energieministerium des Landes Schleswig-Holstein eine bundesaufsichtliche Weisung zum Kernkraftwerk Krümmel erlassen. Gegenstand der Weisung ist eine periodische Sicherheitsüberprüfung, die beim Kernkraftwerk Krümmel in diesem Jahr durchzuführen ist. Die Weisung verpflichtet das schleswig-holsteinische Energieministerium die Überprüfung nach den Leitfäden durchzuführen, die von einem Bund- Länderarbeitskreis in mehrjähriger Arbeit erstellt worden sind.

Das Energieministerium hatte nach Fertigstellung der bundeseinheitlichen Leitfäden ein eigenes, sogenanntes "Durchführungskonzept" für die Sicherheitsüberprüfung erarbeitet. Dieses Konzept steht in wesentlichen Bereichen im Widerspruch zu den von einem Bund- Länderarbeitskreis erarbeiteten Leitfäden, die auf einer Empfehlung der Reaktorsicherheitskommission (RSK) beruhen.

Das schleswig-holsteinische "Durchführungskonzept" ist für eine periodische Sicherheitsüberprüfung von Kernkraftwerken ungeeignet. Die Bundesaufsicht hat auf einen einheitlichen Gesetzesvollzug zu achten. Dabei muß sichergestellt werden, daß die Ergebnisse der periodischen Sicherheitsüberprüfung bei den Kernkraftwerken vergleichbar sind und ein einheitlicher Maßstab angewendet wird. Nur so ist es möglich, aus den Sicherheitsüberprüfungen Erkenntnisse über sinnvolle Sicherheitsverbesserungen zu gewinnen und in die Praxis umzusetzen.

Da das schleswig-holsteinische Energieministerium sich trotz umfassender Erörterung und Darlegung der Gründe geweigert hat, die bundeseinheitlichen Leitfäden für die periodische Sicherheitsüberprüfung anzuwenden, mußte das Bundesumweltministerium dies mit einer entsprechenden Weisung durchsetzen.

02.07.1997 | Pressemitteilung 56/97 S | Nukleare Sicherheit
https://www.bmuv.de/PM1122
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