Auskunft umfasst auch ökologische und soziale Aspekte
Anbieter von steuerlich geförderten Geldanlagen der privaten Altersvorsorge müssen künftig die Anlegerinnen und Anleger umfassend über die Verwendung der eingezahlten Gelder unterrichten. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde heute vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Die Informationspflicht umfasst auch Auskunft darüber, ob und wie ökologische, soziale und ethische Belange berücksichtigt werden. Nach Ansicht von Bundesumweltminister Jürgen Trittin bietet das Gesetz eine große Chance, ohne staatliche Eingriffe Umweltaspekte in allen Branchen stärker zu berücksichtigen. Mit dem Gesetz werde auch dem Bedürfnis der Bevölkerung nach mehr Transparenz entsprochen.
Nach einer vom Bundesumweltministerium in Auftrag gegebenen EMNID-Umfrage zum Thema Altersvorsorge vom Dezember vergangenen Jahres halten über 84 Prozent der Befragten es für wichtig oder sehr wichtig, darüber informiert zu werden, was aus Umweltsicht mit den eingezahlten Geldern geschieht. Trittin: "Eine ökologische Geldanlage bleibt nicht nur auf klassische 'grüne' Branchen wie die Windkraft beschränkt. Über die Einflussmöglichkeiten der Anlageverwalter können auch ökologische Effekte in allen Branchen erzielt werden. Eine Anlageform wird künftig nicht mehr nur einseitig nach der Rendite bewertet. Neben den Wettbewerb der Anlageformen tritt auch ein Wettbewerb der Transparenzkonzepte".
Das "Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen" bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.