Eine Bepfandung von Weinflaschen folgt aus der geltenden Verpackungsverordnung der früheren Bundesregierung, wenn die Mehrwegquote von 72 Prozent insgesamt und zugleich der Mehrweganteil von Wein im Jahre 1991 unterschritten wird. Die Ergebnisse der Nacherhebung stehen noch aus. Ob Weinflaschen im Entwurf zur Novelle der Verpackungsverordnung von einem Pfand ausgenommen werden, wird zurzeit geprüft.
Pläne, ein Pfand nur für deutsche Weine einzuführen, hat es im Bundesumweltministerium zu keiner Zeit gegeben. Insofern hat die SPD in Rheinland-Pfalz mit ihrer Aktion nur selbst aufgestellte Pappkameraden abgeschossen.
Zu heutigen Zeitungsberichten über die Bepfandung erklärt das Bundesumweltministerium:
29.12.2000
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Eine Bepfandung von Weinflaschen folgt aus der geltenden Verpackungsverordnung der früheren Bundesregierung, wenn die Mehrwegquote von 72 Prozent insgesamt und zugleich der Mehrweganteil von Wein im Jahre 1991 unterschritten wird.
29.12.2000
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Pressemitteilung
265/00
| Kreislaufwirtschaft