EU-Kommission leitet Zwangsgeldverfahren gegen Deutschland ein

22.12.2000
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 262/00
Thema: Europa
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Bundesumweltminister Jürgen Trittin drängt auf zügige Verabschiedung des Artikelgesetzes

Bundesumweltminister Jürgen Trittin drängt auf zügige Verabschiedung des Artikelgesetzes

Die EU-Kommission hat gestern beschlossen, gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein Zwangsgeldverfahren wegen fehlerhafter Umsetzung europäischen Umweltrechts einzuleiten. Die Höhe des beantragten Zwangsgelds beträgt rund 237.000 Euro pro Tag. Hintergrund ist das Urteil des EuGH vom 22. Oktober 1998, in dem dieser festgestellt hatte, dass Deutschland seiner Pflicht zur Umsetzung der Richtlinie über die Prüfung von Umweltauswirkungen bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (UVP-Richtlinie) nicht hinreichend nachgekommen sei.

Die vom EuGH festgestellten Defizite bei der Umsetzung der UVP-Richtlinie beruhen noch auf Versäumnissen der alten Bundesregierung. Der EuGH hatte insbesondere beanstandet, dass das deutsche UVP-Gesetz von 1990 ganze Projektklassen der im Anhang II der UVP-Richtlinie aufgezählten Vorhaben von der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung ausnehme. Dieser Mangel soll mit dem Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz (sog. "Artikelgesetz") ausgeräumt werden, das sich zurzeit im parlamentarischen Verfahren befindet. Bundesumweltminister Jürgen Trittin erklärte, dass das Zwangsgeldverfahren für die Bundesregierung eine überraschende Wende darstelle, mit der die Kommission von gegebenen Zusagen abweiche. Am 25. Oktober 2000 habe er EU-Kommissarin Wallström den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf des Artikelgesetzes zusammen mit einem Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren uebermittelt. Die Kommission habe daraufhin entschieden, die Einleitung eines Zwangsgeldverfahrens einstweilen zurückzustellen. "Die jetzt eingetretene Entwicklung unterstreicht die Notwendigkeit, die Erörterung des Artikelgesetzes in Bundesrat und Bundestag - ohne Verkürzung der gebotenen Sachdiskussionen - so konzentriert wie möglich durchzuführen , damit das Gesetzgebungsverfahren noch vor einer möglichen Zwangsgeldentscheidung des EuGH abgeschlossen werden kann", so Trittin.

22.12.2000 | Pressemitteilung 262/00 | Europa
https://www.bmuv.de/PM1091
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