Bundesumweltminister Trittin mahnt zur zügigen Verabschiedung des Artikelgesetzes

20.12.2000
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 259/00
Thema: Europa
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat an Bundestag und Bundesrat appelliert, das von der Bundesregierung vorgelegte sog. Artikelgesetz zügig zu beraten.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat an Bundestag und Bundesrat appelliert, das von der Bundesregierung vorgelegte sog. Artikelgesetz zügig zu beraten, um ein von der Europäischen Kommission angedrohtes Zwangsgeldverfahren gegen Deutschland abzuwenden. In Schreiben u.a. an den Bundesratspräsidenten, den Vorsitzenden des Bundesrat-Umweltausschusses sowie an die Koalitionsfraktionen teilte Trittin mit, dass die Kommission voraussichtlich am 21. Dezember über die Einleitung eines Zwangsgeldverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) sowie die Höhe des beantragten Zwangsgeldes entscheiden werde. Hintergrund ist das Urteil des EuGH vom 22. Oktober 1998, in dem dieser festgestellt hatte, dass Deutschland seiner Pflicht zur Umsetzung der Richtlinie über die Prüfung von Umweltauswirkungen bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (UVP-Richtlinie) nicht hinreichend nachgekommen sei.

Der EuGH hatte in seinem Urteil insbesondere beanstandet, dass das deutsche UVP-Gesetz ganze Projektklassen der im Anhang II der UVP-Richtlinie aufgezählten Vorhaben von der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung ausnehme. Die vom EuGH festgestellten Defizite bei der Umsetzung der UVP-Richtlinie beruhen noch auf Versäumnissen der alten Bundesregierung. Sie sollen mit dem Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz (sog. "Artikelgesetz") ausgeräumt werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird zur Zeit im Deutschen Bundesrat beraten. Zur Beschleunigung des Verfahrens haben die Koalitionsfraktionen den Gesetzentwurf am 14. November 2000 parallel auch im Deutschen Bundestag eingebracht, der seine Beratungen inzwischen ebenfalls aufgenommen hat. Trittin wies in den Schreiben darauf hin, dass das jetzt drohende Zwangsgeldverfahren für die Bundesregierung eine überraschende Wende darstelle, mit der die Kommission von gegebenen Zusagen abweiche. Am 25. Oktober 2000 habe er EU-Kommissarin Wallström den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf des Artikelgesetzes zusammen mit einem Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren übermittelt. Die Kommission habe daraufhin entschieden, die Einleitung eines Zwangsgeldverfahrens einstweilen zurückzustellen. "Die jetzt eingetretene Entwicklung unterstreicht die Notwendigkeit, die Erörterung des Artikelgesetzes in Bundesrat und Bundestag - ohne Verkürzung der gebotenen Sachdiskussionen - so konzentriert wie möglich durchzuführen , damit das Gesetzgebungsverfahren noch vor einer möglichen Zwangsgeldentscheidung des EuGH abgeschlossen werden kann", so Trittin.

20.12.2000 | Pressemitteilung 259/00 | Europa
https://www.bmuv.de/PM1087
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