EU-Kommission genehmigt Steuerbefreiung für umweltverträgliche Gas- und Dampfkraftwerke
Die Europäische Kommission hat heute die von der Bundesregierung beantragte Gassteuerbefreiung für hocheffiziente Gas- und Dampfkraftwerke (GuD) genehmigt. Bundesumweltminister Jürgen Trittin begrüßte die Entscheidung und sprach von einem bedeutenden Schritt für die Energiewende. Trittin: "Hocheffiziente und umweltverträgliche GuD-Kraftwerke sind ein wesentlicher Baustein einer zukunftsfähigen Energieversorgung. Sie leisten auch einen wichtigen Beitrag, um unser Klimaschutzziel zu erreichen." Die Bundesregierung hatte im Rahmen der zweiten Stufe der Ökosteuer die Steuerbefreiung für GuD-Kraftwerke beschlossen.
Die von der EU-Kommission beschlossene Steuerbefreiung gilt für GuD-Anlagen, die nach dem 31. 12. 1999 und vor dem 1.1. 2004 fertiggestellt werden. Die Steuerbefreiung gilt ab dem Zeitpunkt der dauerhaften Stromproduktion für fünf Jahre. Mehrere GuD-Anlagen sind in Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nordrhein-Westfalen geplant. Trittin betonte, dass mit der Steuerbefreiung für GuD-Anlagen insbesondere ein Signal für Mecklenburg-Vorpommern gesetzt werde. In dieser strukturschwachen Region können so zukunftsfähige Arbeitsplätze entstehen. Zusammen mit der vom Bundeskanzler angekündigten Regionalbeihilfe sorgt die Regierung für Investitionssicherheit.
Bisher werden Gaskraftwerke benachteiligt, weil allein auf das eingesetzte Gas eine Steuer gezahlt werden muss. Kohle und Uran unterliegen dagegen keiner Steuer. Ein GuD-Kraftwerk kann ein Atomkraftwerk ersetzen.