Zu Presseberichten über eine von Brauereien, Mineralbrunnen und Einzelhändlern vor dem Verwaltungsgericht Berlin erhobene Klage gegen ein Pfand auf Einwegverpackungen erklärt das Bundesumweltministerium:
Die Klage ist unbegründet. Das mit dem Klageantrag angegriffene Verfahren zur Überprüfung der Mehrwegquote wurde rechtlich einwandfrei nach den Vorschriften der Verpackungsverordnung durchgeführt. Diese - noch von der früheren Bundesregierung erlassene - Verordnung schreibt als zwingende Rechtsfolge bei Unterschreiten der Mehrwegquote ein Pfand vor. Daher sieht das Bundesumweltministerium dem Ausgang des Verfahrens gelassen entgegen. Die Klage ist ein untauglicher Versuch der Einweg-Lobby, geltendes Umweltrecht zu umgehen.
Der Klageantrag richtet sich gegen die Anfang nächsten Jahres zu erwartende Bekanntmachung des Ergebnisses der sogenannten Nacherhebung, bei der die Mehrwegquote für den Zeitraum Februar 1999 bis Januar 2000 im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Eine solche Nacherhebung sieht die Verpackungsverordnung von 1991 für den Fall vor, dass die in der Verordnung vorgesehene Mehrwegquote von 72 Prozent in einem Jahr unterschritten wird. Dann ist für einen Zeitraum von 12 Monaten nach der Bekanntmachung der Unterschreitung eine erneute Erhebung (Nacherhebung) durchzuführen. Ist auch nach dieser Nacherhebung die Quote unterschritten, so ist - nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten - bei den Getränken, die wiederum unter ihrer Quote von 1991 liegen, ein Pfand von mindestens 50 Pfennig auf alle Einwegverpackungen zu erheben.
Im Januar 1999 hat das Bundesumweltministerium im Bundesanzeiger bekannt gegeben, dass im Jahre 1997 die vorgeschriebene Mehrwegquote mit 71,33 Prozent erstmals unterschritten wurde. Das bei der Erhebung der Daten praktizierte Verfahren ist von Industrie und Handel seit Verabschiedung der Verpackungsverordnung 1991 nie beanstandet worden. Unabhängig davon, dass nach der Verpackungsverordnung die von der Bundesregierung bekannt gemachte Mehrwegquote relevant ist, hat die Bundesregierung auch bei der Bekanntgabe der Quote des Jahres 1997 die relevante statistische Ungenauigkeit der Datenermittlung berücksichtigt. Dennoch war die Unterschreitung der Mehrwegquote eindeutig. Daraufhin wurde entsprechend der Verpackungsverordnung die Nacherhebung veranlasst, deren Ergebnis voraussichtlich Anfang 2001 vorliegen wird. Sollte sich der bislang zu beobachtende Trend fortsetzen (1998 lag die Mehrwegquote bei 70,13 Prozent) , so werden die 72-Prozent-Quote erneut unterschritten sein und zumindest Bier und Mineralwasser unter ihrer Quote von 1991 liegen. Das bedeutet: Einwegpfand bei Bier und Mineralwasser nach einer Übergangszeit von sechs Monaten, also voraussichtlich im Sommer 2001.
Der von Industrie und Handelskonzernen eingeschlagene Klageweg wird aber auch unabhängig vom Ausgang des Klageverfahrens ins Leere führen. Denn das Bundesumweltministerium wird einen Verordnungsentwurf vorlegen, wonach künftig alle ökologisch nachteiligen Getränkeverpackungen wie Dosen und Einwegflaschen generell mit einem Pfand belegt werden sollen. Das gilt unabhängig von irgendeiner Quote. Die aufwendigen und komplizierten Erhebungen der Mehrweganteile werden also in Zukunft wegfallen.