Simone Probst: Wettbewerb in der Wasserwirtschaft nicht zu Lasten von Umwelt und Verbrauchern

20.11.2000
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 238/00
Thema: Binnengewässer
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Internationale Fachtagung zu Umweltaspekten einer Privatisierung der Wasserwirtschaft in Deutschland eröffnet

Internationale Fachtagung zu Umweltaspekten einer Privatisierung der Wasserwirtschaft in Deutschland eröffnet

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium Simone Probst hat davor gewarnt, Wettbewerb in der Wasserwirtschaft einseitig nur unter ökonomischen Aspekten zu betrachten. "Chancen und Risiken von Privatisierung bzw. Liberalisierung in der Wasserwirtschaft müssen genau ausgelotet werden. Auf jeden Fall darf Wettbewerb weder zu Lasten der Umwelt noch der Verbraucher gehen", sagte sie zum Auftakt der zweitägigen internationalen Fachtagung des Bundesumweltministeriums unter dem Motto "Umweltaspekte einer Privatisierung der Wasserwirtschaft in Deutschland", die heute in Berlin begonnen hat.

Frau Probst plädierte für eine Privatisierung mit Augenmass. Allein um klamme Haushalte zu sanieren, dürften die Kommunen sich aber nicht aus diesem Teil der Daseinsvorsorge verabschieden. Das läge auch nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Vielmehr gelte es, die Vorteile, wie z. B. mehr Wettbewerb und verbesserte Kostentransparenz, mit der Einhaltung hoher Umweltanforderungen in der Wasserwirtschaft zu verbinden. Deshalb sei es für die Bundesrepublik von großem Interesse, wie sich diese Prozesse bei unseren europäischen Nachbarn vollziehen und welche Erfahrungen mit der Privatisierung gemacht wurden. Hier könne die Fachtagung einen wichtigen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion leisten, sagte Frau Probst.

Den Befürwortern einer Liberalisierung, d.h. eines uneingeschränkten Wettbewerbs durch Aufhebung der Gebietsmonopole, und der damit verbundenen, verstärkten Privatisierung von Unternehmen, hielt sie entgegen, dass ein Vergleich der Bedingungen in der Strom- und Telekommunikationsbranche mit der Wasserwirtschaft nicht zulässig sei. Fragen der Trinkwasserqualität, der Verfügbarkeit der Rohrleitungsnetze und die Transportfähigkeit seien bei Wasser völlig anders zu bewerten als etwa in der Stromwirtschaft. So könnten hygienische Probleme beim Mischen unterschiedlicher Wässer zum Beispiel gravierende Folgen für die Gesundheit der Menschen haben. Eine lückenlose Überwachung der Trinkwasserqualität, wie sie heute besteht, sei bei einem Wettbewerb innerhalb der Versorgungsgebiete nicht mehr durchführbar. Auch Fragen der Haftung seien bislang ungeklärt.

Hinzu komme die Gefahr, so Frau Probst, dass der Gewässerschutz, zu dem Deutschland auch international verpflichtet sei, auf der Strecke bliebe. Die Prinzipien einer nachhaltigen Wasserwirtschaft, etwa der sparsame Umgang mit dieser Ressource bzw. die möglichst lokale Versorgung der Verbraucher, um den Wasserhaushalt zu schonen, könnten durch vorwiegend ökonomisch orientierte Ziele der Unternehmen aufgegeben werden. Deshalb sei es erforderlich, alle denkbaren Szenarien eingehend zu prüfen, bevor man sich ernsthaft auf das Experiment Liberalisierung einlässt, sagte Simone Probst. Sie hoffe, dass die Fachtagung auch dazu wichtige Anregungen gebe.

20.11.2000 | Pressemitteilung 238/00 | Binnengewässer
https://www.bmuv.de/PM1060
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