Am kommenden Montag, 20. November 2000, beginnt in Deutschland die vierwöchige Auslegungsfrist für die Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung des tschechischen AKW Temelin. Bis 19. Dezember dieses Jahres besteht für die deutsche Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die Website des Bundesumweltministeriums Einsicht in die Unterlagen zu 78 Bauänderungen an diesem AKW zu verschaffen und entsprechende Einwände vorzubringen. Wesentliche Dokumente wurden ins Deutsche übersetzt. Die Stellungnahmen sind dem tschechischen Umweltministerium in schriftlicher Form direkt zu übermitteln. Die Adresse ist ebenfalls auf der Homepage veröffentlicht.
Bundesumweltminister Jürgen Trittin begrüßte die Bereitschaft der tschechischen Seite, dem deutschen Wunsch nach Beteiligung am Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung des Atommeilers nachzukommen, wie es im deutsch-tschechischen Umweltabkommen für Projekte mit grenzüberschreitenden Auswirkungen vorgesehen ist. "Gerade in den grenznahen Gebieten Bayerns und Sachsens werden die Maßnahmen zur Inbetriebnahme des AKW - insbesondere zur Leistungserhöhung - mit grösster Sorge beobachtet. Da nach den uns bislang vorgelegten Informationen und dem jetzigen technischen Stand Temelin keine Genehmigung in Deutschland erhalten würde und zudem bei einem möglichen Störfall grenzüberschreitende Auswirkungen zu befürchten wären, halte ich eine deutsche Beteiligung am UVP-Verfahren für unabdingbar," sagte der Minister. Zwar sei dies noch keine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung, wie Deutschland sie für erforderlich hält, aber es sei ein Schritt in die richtige Richtung und diene der gutnachbarlichen Zusammenarbeit. Er hoffe auf eine rege Teilnahme der deutschen Öffentlichkeit an diesem Verfahren, so Trittin.
Die deutsche Beteiligung am UVP-Verfahren zu Temelin wurde auf einem Treffen zwischen Bundesumweltminister Jürgen Trittin und seinem tschechischen Amtskollegen Milos Kuzvart Anfang dieses Monats in Berlin vereinbart.
In gedruckter Form liegen die Dokumente außerdem im Bundesumweltministerium Bonn, Bibliothek, Heinrich-von-Stephan-Str.1 aus. Die zuständigen Ministerien der Bundesländer wurden gebeten, die Unterlagen ebenfalls bekannt zu machen. In Bayern werden die Unterlagen darüber hinaus auch in den Landratsämtern der unmittelbar an Tschechien grenzenden Landkreise ausliegen.