Osteuropäische Atomkraftwerke mit technischen und strukturellen Mängeln im Sicherheitssystem

10.11.2000
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 231/00
Thema: Nukleare Sicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002

Osteuropäische Atomkraftwerke mit technischen und strukturellen Mängeln im Sicherheitssystem Neuer Bericht der europäischen Atomaufsichtsbehörden zur nuklearen Sicherheit in Mittel- und Osteuropa

Die Vereinigung der Chefs der europäischen Atomaufsichtsbehörden WENRA (Western European Regulators' Association) listet in ihrem neuen Bericht sicherheitstechnisch bedeutsame Mängel beim Betrieb von Atomkraftwerken in einigen EU Beitrittsstaaten auf. Diese Mängel betreffen sowohl die technische Anlagensicherheit wie auch die Art und Weise von Betriebsführung und Atomaufsicht.

Das Sicherheitsniveau der Atomkraftwerke Ignalina 1 und 2 in Litauen ist nach Auffassung der WENRA aufgrund ihrer konzeptionellen Mängel nicht akzeptabel. Gleiches gilt für die vier Blöcke des Atomkraftwerke Kosloduj in Bulgarien. Ein etwas besseres, aber immer noch nicht ausreichendes Sicherheitsniveau bescheinigt die WENRA den beiden slowakischen Reaktorblöcken Bohunice V1.

Den Sicherheitsbehörden von Bulgarien und Litauen mangelt es nach Auffassung der WENRA insbesondere an Unabhängigkeit und finanzieller Ausstattung, um ihre Aufgaben zu erfüllen. In Rumänien, Slowenien und in der Slowakischen Republik hält der Report weitere Verbesserungen in der Struktur und zum Teil auch in der finanziellen Ausstattung der Atomaufsichtsbehörden für erforderlich, um ein akzeptables mit westlichen Maßstäben vergleichbares Niveau zu erreichen.

Zum tschechischen Atomkraftwerk Temelin heißt es in dem Report, dort sei der Versuch unternommen worden, östliche und westliche Technologien zu integrieren. Im laufenden Probebetrieb müsse sich erweisen, ob die Integration dieser unterschiedlichen Konzepte hinreichende Sicherheit biete. Wegen einiger offener Sicherheitsfragen ist es nach Auffassung der WENRA noch nicht möglich, Temelin ein Sicherheitsniveau zu bescheinigen, das westlichen Standards entspricht. "Dieses Atomkraftwerk wäre bei uns nicht genehmigungsfähig", so Wolfgang Renneberg, deutsches Mitglied der WENRA und Chef der Atomaufsicht des Bundes.

Renneberg betonte, dass die WENRA bei der Beurteilung der Reaktoren lediglich Mindeststandards zugrunde lege, die von allen WENRA-Mitgliedern für erforderlich gehalten werden. "Diese Mindeststandards entsprechen nicht dem Stand von Wissenschaft und Technik, der in Deutschland beim Betrieb der Atomkraftwerke beachtet werden muss", so Renneberg.

Der WENRA-Report lässt offen, ob und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen der Betrieb der untersuchten Atomkraftwerke in der Europäischen Union vertretbar erscheint. Er will den politisch Verantwortlichen Hilfestellung aus der Sicht der Leiter der europäischen Sicherheitsbehörden geben. Ebenfalls nicht untersucht werden in dem Report mögliche Mängel bei Entsorgungs- und Stilllegungsvorsorgemaßnahmen in den Beitrittsländern, die unabhängig von den untersuchten Fragen der nuklearen Sicherheit erhebliche Folgeprobleme verursachen könnten.

Die WENRA hat sich als Vereinigung der Leiter von westeuropäischen Atomaufsichtsbehörden Anfang 1999 konstituiert. Mitglieder sind die Leiter der Atomaufsichtsbehörden von Belgien, Finnland, Frankreich, Deutschland, Italien, den Niederlanden, Spanien, Schweden, der Schweiz und Großbritannien.

10.11.2000 | Pressemitteilung 231/00 | Nukleare Sicherheit
https://www.bmuv.de/PM1053
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