Jürgen Trittin: Pfand auf Einweg kommt Mittelstand zugute

08.11.2000
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 229/00
Thema: Kreislaufwirtschaft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002

Nach Ansicht von Bundesumweltminister Jürgen Trittin ist das geplante Pfand für ökologisch nachteilige Getränkeverpackungen ein mittelstandsfreundliches Instrument, von dem Tausende Brauereien und Mineralbrunnen, Handelsbetriebe und Zulieferunternehmen profitieren werden: "Gerade kleine und mittlere Unternehmen haben in den vergangenen Jahren im Vertrauen auf die seit 1991 geltende Verpackungsverordnung Milliarden in ökologisch vorteilhafte Mehrwegsysteme investiert. Wir dürfen nicht zulassen, dass diese Unternehmen mit Hilfe von Einweg durch große Brauereien und Brunnen vom Markt gefegt werden. Das Pfand wird Anreize geben, wieder vermehrt zu Mehrweg zu greifen", erklärte Trittin bei einem Besuch der Brauerei Bischoff in Winnweiler (Rheinland-Pfalz).

Die seit 1991 geltende Verpackungsverordnung sieht eine Pfandpflicht für Einweg-Getränkeverpackungen vor, wenn der Mehrweg-Anteil unter 72 Prozent sinkt. Das war 1997 erstmals der Fall. Es zeichnet sich ab, dass die 72-Prozent-Marke auch in den Folgejahren unterschritten wurde. Das bedeutet, dass nach jetziger Rechtslage voraussichtlich ab Mitte nächsten Jahres die Pfandpflicht für Einwegverpackungen bestehen wird - allerdings nur bei Bier und Mineralwasser sowie Wein. Das Bundesumweltministerium hat Vorschläge zu einer Änderung der Verpackungsverordnung erarbeitet, die zur Zeit in der Diskussion sind. Trittin betont, dass eine Änderung der Verordnung keinesfalls den bestehenden Mehrwegschutz aufweichen dürfe: Die jüngste Ökobilanz für Getränkeverpackungen habe eindeutig die ökologischen Vorteile von Mehrweg belegt. Damit seien die Regelungen zum Schutz von Mehrwegverpackungen nach wie vor gerechtfertigt.

Trittin: "Ich bevorzuge allerdings eine einfache Lösung, die für alle Betroffenen verständlich und praktikabel ist, vor allem auch für die Verbraucher: Zukünftig sollten daher alle ökologisch nachteiligen Getränkeverpackungen mit einem Pflichtpfand belegt werden. Das gilt für Dosen und für Einweg-Flaschen aus Glas und PET. Es gilt unabhängig vom Inhalt, also gleichermaßen für die Cola- und die Bier-Dose. Und es gilt unabhängig vom Erreichen einer Quote." Die Frage, ob Weinflaschen - wie nach dem geltenden Recht - auch künftig einer Pfandpflicht unterliegen sollen, werde zur Zeit geprüft. Die deutschen Winzer könnten, ebenso wie alle anderen Wirtschaftsbeteiligten, sicher sein, dass nichts Unmögliches von ihnen verlangt würde. "Mir scheinen die Reaktionen der Betroffenen auch weitaus gelassener zu sein, als mancher aufgeregte Landespolitiker den Anschein erweckt. Tatsache ist, dass wir an ökologisch und ökonomisch sinnvollen Lösungen interessiert sind", erklärte Trittin

08.11.2000 | Pressemitteilung 229/00 | Kreislaufwirtschaft
https://www.bmuv.de/PM1051
  • Fotogalerie Videogalerie

    Mediathek

    Das Ministerium in Bildern

  • Fotogalerie Videogalerie Interviews

    Online-Tagebuch

    Aus der täglichen Arbeit des Ministeriums

  • Newsletter

    Newsletter

    Meldungen per E-Mail empfangen

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.