Alpenkonferenz nahm Verkehrsprotokoll an

31.10.2000
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 220/00
Thema: Naturschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Verzicht auf Bau neuer hochrangiger Straßen zur Alpenquerung beschlossen

Verzicht auf Bau neuer hochrangiger Straßen zur Alpenquerung beschlossen

Die VI. Tagung der Alpenkonferenz hat sich heute in Luzern (Schweiz) nach zehnjährigen, schwierigen Verhandlungen über strittige Fragen des Straßenverkehrs geeinigt und das Verkehrsprotokoll zur Alpenkonvention angenommen. Darin verzichten die Vertragsparteien u.a. auf den Bau neuer hochrangiger Straßen zur Alpenquerung. Im inneralpinen Verkehr sind hochrangige Straßenprojekte möglich, wenn strenge Bedingungen erfüllt werden. So muss zum Beispiel eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Als hochrangige Straßen werden im Protokoll alle Autobahnen sowie mehrbahnige, kreuzungsfreie oder in der Verkehrswirkung ähnliche Straßen bezeichnet.

Mit dieser Einigung erhält die Zusammenarbeit der Alpenländer im Umweltschutz nach Ansicht von Bundesumweltminister Jürgen Trittin wieder neuen Schwung, da für eine der wesentlichen gemeinsamen Aufgaben - den Verkehr - ein annehmbarer Kompromiss gefunden wurde. "Nun kommt es darauf an, die darin festgelegten Ziele einer nachhaltigen Verkehrspolitik für den Alpenraum ohne Wenn und Aber umzusetzen, um die Belastungen für Mensch und Natur auf ein erträgliches Maß zu senken. Damit wird nicht nur dem Schutz der ökologisch sensiblen Hochgebirgsregion, einem europäischen Natur- und Kulturerbe, Rechnung getragen, sondern auch den Bedürfnissen der dort lebenden Bevölkerung, die zunehmend unter den Umwelt- und Gesundheitsbelastungen zu leiden hat."

Das Protokoll sieht vor, die Umweltbelastungen vor allem durch eine verstärkte Verlagerung des Verkehrs auf öffentliche Verkehrsmittel und die Bahn, eine Verbesserung der Leistungsfähigkeit bestehender Verkehrsysteme sowie eine Begrenzung des Straßenbaus zu erreichen. Dazu sollen u.a. bestehende Eisenbahnnetze besser ausgelastet und die Kapazität der alpenquerenden Eisenbahntrassen ausgebaut werden. Zum Inkrafttreten bedarf das Verkehrsprotokoll noch der Ratifizierung in den Vertragsstaaten der Alpenkonvention.

Die Alpenkonferenz beschäftigte sich darüber hinaus mit den tragischen Naturkatastrophen in jüngster Zeit wie den Lawinenabgängen im vergangenen Jahr und der aktuellen Situation nach den Unwettern in den Südalpen. Zur Flutkatastrophe in den Südalpen soll bei der nächsten Alpenkonferenz 2002 ein detaillierter Bericht vorgelegt werden, der Vorschläge zur Minderung der Risiken in gefährdeten Gebieten enthält.

31.10.2000 | Pressemitteilung 220/00 | Naturschutz
https://www.bmuv.de/PM1042
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