EU-Umweltrat verabschiedet Ozonrichtlinie

10.10.2000
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 203/00
Thema: Europa
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Die Umweltminister der Europäischen Union haben heute in Luxemburg eine neue Richtlinie über den Ozongehalt der Luft verabschiedet, die die geltende Ozon-Richtlinie von 1992 ablöst.

Die Umweltminister der Europäischen Union haben heute in Luxemburg eine neue Richtlinie über den Ozongehalt der Luft verabschiedet, die die geltende Ozon-Richtlinie von 1992 ablöst. Danach wird der Alarmwert zur Information und Warnung der Bevölkerung von bisher 360 Mikrogramm Ozon pro Kubikmeter Luft auf 240 Mikrogramm gesenkt. Neu ist darüber hinaus eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Maßnahmepläne bei Überschreiten bestimmter Zielwerte aufzustellen sowie Kurzfristmaßnahmen bei einer Überschreitung des Alarmwertes zu prüfen.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin begrüßte die Entscheidung als Verbesserung des Gesundheits- und Umweltschutzes in Europa: "Wir hätten uns sicher eine strengere Regelung gewünscht, doch ist die neue Richtlinie ein Schritt in die richtige Richtung. Rund ein Drittel der Ozonvorläuferstoffe in Deutschland stammt aus unseren Nachbarstaaten. Deshalb profitieren wir in besonderem Masse von den nun vorgesehenen Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene", so Trittin. Die Umweltminister berieten ferner über Richtlinienvorschläge zur Bekämpfung von Umgebungslärm, zur Entsorgung von alten Elektronikgeräten sowie über die Gemeinschaftsstrategie beim Klimaschutz. Deutschland verlangte, dass die Neufassung der Regeln der Kommission über die Genehmigung von Beihilfen im Umweltbereich (Umweltbeihilferahmen) den Belangen des Umweltschutzes, z. B. bei der Energiebesteuerung, Rechnung trägt. Weiterhin unterstützte Deutschland eine Initiative Österreichs, die Bemühungen um eine Harmonisierung! der Sicherheitsstandards für Atomkraftwerke in Europa - auch in Hinblick auf den Beitrittsprozess - zu intensivieren.

Die deutsche Delegation erläuterte zwei Memoranden, in denen die Kommission gebeten wird, Richtlinienvorschläge über weitergehende Beschränkungen für zinnorganische Verbindungen wie Tributylzinn (TBT) sowie über ein Verbot des hochgiftigen Farbstoffes "Navy Blue" vorzulegen. Das bestehende Verbot von zinnorganischen Verbindungen in Schiffsanstrichen soll danach ab 2003 auf Schiffe jeder Länge und unabhängig von deren Einsatzgebiet ausgeweitet werden. Dies entspräche auch einem Beschluss der internationalen Schifffahrtsorganisation IMO. Ferner wird die Kommission aufgefordert, Vorschläge für eine Anwendungsbeschränkung dieser giftigen Verbindungen in Holzschutzmitteln, schweren industriellen Textilien (z. B. Zelt- und LKW-Planen) sowie Bedarfsgegenständen (z. B. Bekleidung, Windeln) zu unterbreiten. Bundesumweltminister Jürgen Trittin sieht dringenden Handlungsbedarf in der EU: "Die bislang existierenden Regelungen in Europa sind nicht umfassend und greifen nicht schnell gen! ug, um Mensch und Umwelt vor den gefährlichen Wirkungen von zinnorganischen Verbindungen zu schützen. Sollte sich die EU-Kommission nicht zu weiteren Maßnahmen veranlasst sehen, wird die Bundesregierung ein Verbot zinnorganischer Verbindungen auf nationaler Ebene anstreben."

10.10.2000 | Pressemitteilung 203/00 | Europa
https://www.bmuv.de/PM1025
  • Fotogalerie Videogalerie

    Mediathek

    Das Ministerium in Bildern

  • Fotogalerie Videogalerie Interviews

    Online-Tagebuch

    Aus der täglichen Arbeit des Ministeriums

  • Newsletter

    Newsletter

    Meldungen per E-Mail empfangen

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.