Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:
<br/>"Kaum ein marktwirtschaftliches Lenkungsinstrument - außer der Abwasserabgabe - hat sich so bewährt, wie die Kfz-Steuer. Obwohl der geregelte Katalysator erst zum 01.01.1993 bei Fahrzeugen mit Ottomotor Pflicht wurde, waren schon 1991 97 Prozent der Benzin-Neuwagen mit G-Kat ausgerüstet. Mitte 1995 fuhren in Deutschland schon rund 57 Prozent der im Verkehr befindlichen Benzin-Pkw mit G-Kat. Damit stand Deutschland an der Spitze in Europa. Autohändler warben damals mit der Aufschrift "steuerermäßigt". Diese Erfolgsgeschichte wird sich mit der jetzt vorgelegten Kfz-Steuerreform wiederholen. Die Abgasreinigungstechnik wird sich weiter verbessern und Fahrzeuge ohne Katalysator werden endgültig vom Markt verschwinden," erklärt Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel anläßlich der heute abend stattfindenden Zweiten und Dritten Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur stärkeren Berücksichtigung der Schadstoffemissionen bei der Besteuerung von Personenkraftwagen.<br/><br/>Die Kfz-Steuerreform sieht folgende Steuerspreizungen vor:<br/><br/>1. Für Altfahrzeuge, die höhere Schadsstoffemissionen haben als es die Euro 1-Norm zuläßt (sie dürfen bei Ozonalarm nicht fahren), wird der Steuersatz um 20 DM je 100 cm³ Hubraum erhöht.<br/><br/>2. Für alle Pkw, die die heutige Zulassungsnorm (Euro 1) erfüllen, bleibt die Kfz-Steuer unverändert. Diesen Anforderungen genügen Pkw mit geregeltem Katalysator oder gleichwertige Dieselfahrzeuge (sie sind auch von den Verkehrsverboten bei Ozonalarm ausgenommen). Damit sind rund 60 Prozent des Pkw-Bestandes von der Steueränderung nicht betroffen.<br/><br/>3. Euro 2-Pkw, obligatorisch ab 01.01.1997, erhalten wegen ihrer gegenüber Euro 1 deutlich niedrigeren Emission einen niedrigeren Steuersatz. Dies entspricht dem Anliegen des Gesetzes, nach dem für Fahrzeuge mit hoher Emission ein hoher Steuersatz und für Fahrzeuge mit niedriger Emission ein niedriger Steuersatz zu zahlen ist.<br/>4. Fahrzeuge, die das Euro 2 Niveau unterschreiten und Abgaswerte erfüllen, wie sie aufgrund der Gespräche mit der EG-Kommission für die steuerliche Förderung der 3. Und 4. Stufe vereinbart worden sind, sollen einen Steuersatz wie Euro 2-Pkw erhalten. Zusätzlich werden Benzin-Pkw, die die Abgaswerte der Euro 2-Norm um 30 Prozent unterschreiten bis zu 250 DM steuerbefreit, vergleichbare Diesel-Pkw bis zu 500 DM. Liegen die Abgaswerte sogar 60 Prozent unter Euro 2 erhöht sich die Steuerbefreiung auf 600 DM bzw. 1.200 DM.<br/><br/>5. Neben der ausgeweiteten Steuerspreizung sieht der Gesetzentwurf auch Steuerbefreiungen für verbrauchsarme Pkw vor:<br/>- bis zu 1.000 DM für Pkw, die besonders verbrauchsarm sind, sogenannte 3-Liter-Autos (CO2-Emission 90 g/km) und<br/>- bis zu 500 DM für das 5-Liter-Auto (CO2-Emission 120 g/km)<br/><br/>Für die zukünftige Entwicklung wird damit der Automobilindustrie durch die im Gesetz enthaltenen beiden Förderstufen eine klare Orientierung zur Verbesserung der Abgastechnik gegeben, insbesondere zur schnellen Wirksamkeit der Katalysatoren nach dem Kaltstart. Gleichzeitig wird dem Bürger durch die Förderung ein Anreiz gegeben, möglichst abgasarme Fahrzeuge zu erwerben.<br/><br/>Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Mit der bereits auf europäischer Ebene ab 1. Januar 1997 geltenden Euro 2-Norm ist das technische Potential der Abgasminderung noch nicht ausgeschöpft. Ziel der Bundesregierung ist, die spezifischen Schadstoffemissionen der Ozonvorläufersubstanzen HC und NOx sowie von Partikeln weiter drastisch zu senken. Nur so kann das Sommersmog-Problem wirksam bekämpft werden. Die Automobilindustrie fordere ich auf, die Chancen, die sich durch die Lenkungswirkung der Kfz-Steuer eröffnen, zu nutzen. Dies gilt für die Weiterentwicklung der Abgastechnik ebenso wie für die Nachrüstung von Altfahrzeugen." <br/>
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