Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:
Heute geht in Buenos Aires die dritte Vertragsstaatenkonferenz zum übereinkommen über biologische Vielfalt zu Ende. Die Konferenz, an der ca. 160 Staaten, internationale Organisationen und Nichtregierungsorganisationen teilnahmen, faßte eine Vielzahl von Beschlüssen u.a. zu den Themen Agrobiodiversität und Wälder, genetische Ressourcen und biologische Sicherheit sowie Finanzierung.
Agrobiodiversität und Wälder
Biologische Vielfalt, Landwirtschaft und Schutz bzw. nachhaltige Nutzung der Wälder waren die wichtigsten Punkte der dritten Vertragsstaatenkonferenz. Der Parlamentarische Staatssekretär Walter Hirche stellte in Buenos Aires die Bedeutung der Nachhaltigkeit von Land- und Forstwirtschaft heraus: "Eines der wichtigsten und kompliziertesten Themen dieser Konferenz ist die Auswirkung der Land- und Forstwirtschaft auf die biologische Vielfalt. Die industrielle Landwirtschaft muß in entwickelten Ländern in nachhaltige Landbewirtschaftungsmaßnahmen überführt werden. Wir müssen die Landwirte in Entwicklungsländern bei der Entwicklung von umweltverträglichen Methoden unterstützen. Gleichzeitig müssen wir die Basis zur Sicherung der Ernährung der Weltbevölkerung schaffen. Dazu ist auch der enge Dialog dieser Konvention mit der FAO in Fragen der Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen für die Ernährung und Landwirtschaft notwendig. Ich begrüße deshalb, daß die Vertragsstaatenkonferenz die Ausarbeitung eines Arbeitsprogramms im Bereich der Agrobiodiversität beschlossen hat."
Aufgrund der besonderen Bedeutung der biologischen Vielfalt der Wälder - das ökosystem Wald bedeckt ein Drittel der eisfreien Fläche der Erde - wurde zu diesem Themenschwerpunkt ein Arbeitsprogramm beschlossen. Insbesondere sollen die Auswirkungen menschlicher Aktivitäten identifiziert, notwendige Gegenmaßnahmen definiert und mögliche Indikatoren zur Erfassung künftiger Veränderungen entwickelt werden.
Genetische Ressourcen und biologische Sicherheit
Bis zur nächsten Sitzung sollen Eckwerte für unverbindliche Richtlinien für den Zugang zu genetischen Ressourcen ausgearbeitet werden. Die Richtlinien sind Handlungsanleitungen für die Gewährleistung des Zugangs zu genetischen Ressourcen und Empfehlungen für die Regelung des gerechten Ausgleichs bei der Nutzung (benefit-sharing). Die Konvention gibt bisher lediglich einen allgemeinen Rahmen vor und bestimmt, daß über den Zugang zu genetischen Ressourcen jeder Staat souverän entscheidet, gleichzeitig aber Voraussetzungen schaffen muß, um eine umweltverträgliche Nutzung zu erleichtern. überdies soll das Ursprungsland angemessen an den Vorteilen der Nutzung beteiligt werden.
Für das im Rahmen der Konvention auszuarbeitende Protokoll über biologische Sicherheit wurde nachdrücklich bekräftigt, daß die für die Aushandlung eingesetzte Arbeitsgruppe ihre Arbeiten bis 1998 abgeschlossen haben soll. Zunächst sind für das nächste Jahr zwei Sitzungen der Arbeitsgruppe vorgesehen.
Finanzierung
Die Vertragsstaatenkonferenz hat mehrere Beschlüsse im Bereich der Finanzierung des übereinkommens verabschiedet. So wurden die Vorgaben für Förderungen durch GEF (Global Environment Facility) novelliert und eine überprüfung der finanziellen Förderung von Biodiversitäts-Projekten festgelegt. Ferner ist zwischen dem Sekretariat und der GEF ein Verwaltungsabkommen über die Zusammenarbeit beider Institutionen vereinbart worden.
Aus der GEF werden u.a. Projekte gefördert, die im Zusammenhang mit der Umsetzung der Konvention stehen. Das GEF-Gesamtvolumen betrug im Zeitraum von 1995 - 1997 rund zwei Milliarden US-Dollar. Davon wird rund ein Drittel für Projekte im Rahmen der Biodiversität aufgewendet.
Deutschland unterstützt die Entwicklungsländer bei der Durchführung von Maßnahmen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem übereinkommen durch bilaterale und multilaterale Finanzhilfen. Für Projekte der bilateralen Zusammenarbeit werden jährlich etwa 150 Millionen DM bereitgestellt. Die derzeit etwa 160 Projekte decken die Themen "nachhaltige Nutzung biologischer Ressourcen", "Aufbau institutioneller Kapazitäten zur Erarbeitung nationaler Biodiversitätsstrategien und -gesetzgebung" und "Bewußtseinbildung" ab. Der Schwerpunkt der Aktivitäten liegt in den biodiversitätsreichen Ländern Afrikas und Lateinamerikas. Auf multilateraler Ebene leistet Deutschland erhebliche Beiträge zur GEF. Für den Zeitraum von 1994 - 1997 sind von Deutschland dafür 490 Millionen DM bereitgestellt worden.
Vierte Vertragsstaatenkonferenz in Bratislava
Zur Konkretisierung und Weiterentwicklung der in Buenos Aires festgelegten Beschlüsse sowie der erstmaligen Beratung des Schwerpunktthemas "Binnengewässersysteme" wird im Mai 1998 die vierte Vertragsstaatenkonferenz in Bratislava (Slowakei) stattfinden.
Parlamentarischer Staatssekretär Walter Hirche: "Der Prozeß zur Weiterentwicklung der Konvention über die biologische Vielfalt geht langsam voran. Angesichts des breiten Ansatzes des Abkommens - Schutz und Nutzung der biologischen Vielfalt - sowie der unterschiedlichen Interessen der Vertragsparteien besteht die Gefahr, daß wirkliche Fortschritte nur schwer erreichbar sind. Ich hoffe deshalb, daß man in Zukunft noch mehr den Blick für Prioritäten schärft und von der vierten Vertragsstaatenkonferenz neue Impulse ausgehen werden. Das übereinkommen über die biologische Vielfalt darf als das wichtigste Instrument zur Bekämpfung des weltweit stark ansteigenden Aussterbens von Tier- und Pflanzenarten sowie des Verlustes ihres Lebensraumes nicht in Frage gestellt werden."
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