Bundesrat stimmt Verordnung über elektromagnetische Felder zu

08.11.1996
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 130/96 S
Thema: Energieeffizienz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:


Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel begrüßt die heutige Zustimmung des Bundesrates zur Verordnung über elektromagnetische Felder.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Mit der Verordnung über elektromagnetische Felder betreten wir Neuland. Erstmals werden spezielle Regelungen zum Schutz vor nichtionisierenden Strahlen getroffen und damit sowohl dem Gesundheitsschutz als auch der Rechtssicherheit Rechnung getragen. Zur Versachlichung der Diskussion über die Wirkungen elektromagnetischer Felder wird die Verordnung beitragen. Beim Betrieb von Sendeanlagen, Stromversorgungseinrichtungen, den Eisenbahnen und dem öffentlichen Personen-Nahverkehr sind künftig die Grenzwerte der Verordnung einzuhalten. Die Verordnung stellt damit sicher, daß von diesen Anlagen keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch elektromagnetische Felder auf den Menschen ausgehen. Zusätzliche Vorsorgeanforderungen für Energieversorgungsanlagen und Eisenbahn werden dort auch langfristig zur Absenkung der Feldstärkeeinwirkungen führen."

Die gesundheitlichen Auswirkungen elektromagnetischer Felder auf den Menschen werden seit einigen Jahren verstärkt diskutiert. Die in Deutschland in der Praxis erreichten Feldstärkewerte liegen in aller Regel in einem Bereich, in dem nach dem gesicherten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht mit schädlichen Wirkungen gerechnet werden muß. Mangels klarer rechtlicher Maßstäbe für die Beurteilung elektromagnetischer Felder ist es jedoch immer wieder zu aufwendigen rechtlichen Auseinandersetzungen über die zum Schutz vor derartigen Wirkungen zu treffenden Vorkehrungen gekommen. Wichtige Infrastrukturmaßnahmen insbesondere im Bereich des Mobilfunks, der Fernbahnen, des öffentlichen Personen-Nahverkehrs und der Stromversorgung sind dadurch verzögert worden.

Ziel der Verordnung ist es, durch Vorgabe verbindlicher Maßstäbe die gebotenen Schutz- und Vorsorgemaßnahmen sicherzustellen und zugleich zur Verfahrensvereinfachung und Investitionssicherheit in den genannten Infrastrukturbereichen beizutragen. Die Verordnung bezieht sich speziell auf die in diesem Zusammenhang wichtigsten Anlagentypen, nämlich bestimmte Sendefunkanlagen, Hochspannungsleitungen, Erdkabel, Bahnstromleitungen und Transformatoren. Sie legt fest, daß diese Anlagen so zu errichten und zu betreiben sind, daß in ihrem Einwirkungsbereich in Gebäuden oder auf Grundstücken, die dem nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen dienen, bestimmte Grenzwerte der elektrischen und magnetischen Feldstärke bzw. magnetischen Flußdichte nicht überschritten werden. Bei der Errichtung oder wesentlichen änderung von Stromversorgungsanlagen in der Nähe von Wohnungen, Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten und ähnlichen Einrichtungen kann die zuständige Behörde aus Vorsorgegründen einzelfallbezogen noch weitergehende Anforderungen stellen.

Die Regelungen basieren inhaltlich auf den übereinstimmenden Grenzwertempfehlungen der Strahlenschutzkommission, der Internationalen Strahlenschutzvereinigung IRPA und der Internationalen Kommission für den Schutz vor nichtionisierenden Strahlen ICNIRP. Sie entsprechen damit dem neuesten, international anerkannten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse über mögliche schädliche Wirkungen elektromagnetischer Felder.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Mit der Zustimmung des Bundesrates zu der Verordnung konnte ein breiter parteiübergreifender Konsens über die rechtliche Bewertung von Immissionen durch elektromagnetische Felder erreicht werden. Die Entscheidung zeigt, daß bei strikt fachlich, sachlicher Vorbereitung auch in einem Bereich einvernehmlich vernünftige Lösungen erreichbar sind, der zu emotionaler Polarisierung neigt. Die heutige Entscheidung wird erhebliche Ausstrahlungen auch über unsere Grenzen hinaus haben. Sie bedeutet eine Anerkennung der Arbeiten der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierenden Strahlen und der deutschen Strahlenschutzkommission, auf deren fachlichen Empfehlungen die Verordnung beruht.


Stichwort: Hochfrequenzanlagen
Hochfrequenzanlagen sind ortsfeste Sendefunkanlagen mit einer Sendeleistung von 10 Watt EIRP (äquivalente isotrope Strahlungsleistung) oder mehr, die elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 10 Megahertz bis 300.000 Megahertz erzeugen.
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Folgende Grenzwerte sollen nicht überschritten werden: Effektivwert der Feldstärke, gemittelt über 6-Minuten-Intervalle Frequenz (f) Elektrische Feldstärke Magnetische Feldstärke in Megahertz (MHz) in Volt pro Meter (V/m) in Ampere pro Meter (A/m) 10-400 27,5 0,073 400-2000 1,375 f 0,0037 f 2000-300000 61 0,16

Stichwort: Niederfrequenzanlagen
Niederfrequenzanlagen sind folgende ortsfeste Anlagen zur Umspannung und Fortleitung von Elektrizität:
a) Mittel- und Hochspannungsfreileitungen mit einer Frequenz von 50 Hertz und einer Spannung von 1000 Volt und mehr,
b) Bahnstromfern- und Bahnstromoberleitungen einschließlich der Umspann- und Schaltanlagen mit einer Frequenz von 16 2/3 Hertz oder 50 Hertz,
c) Elektroumspannanlagen einschließlich der Schaltfelder mit einer Frequenz von 50 Hertz und einer Oberspannung von 1000 Volt und mehr.
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Folgende Grenzwerte sollen nicht überschritten werden: Effektivwert der elektrischen Feldstärke und magnetischen Flußdichte Frequenz in Hertz (Hz) elektrische Feldstärke magnetische Flußdichte in in Kilovolt pro Meter (kV/m) Mikrotesla (µT) 50 Hz-Felder 5 100 16 2/3 Hz-Felder 10 300


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08.11.1996 | Pressemitteilung 130/96 S | Energieeffizienz
https://www.bmuv.de/PM1012
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