Erkundungsarbeiten in Gorleben werden unterbrochenBergamt genehmigt Offenhaltungsbetrieb

29.09.2000
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 196/00
Thema: Nukleare Sicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Das Bergamt Celle hat heute die rechtlichen Voraussetzungen für einMoratorium im Salzstock Gorleben geschaffen.

Das Bergamt Celle hat heute die rechtlichen Voraussetzungen für einMoratorium im Salzstock Gorleben geschaffen. Das Amt genehmigte die imAuftrag des Bundesamtes fuer Strahlenschutz (BfS) von der DeutschenGesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern fuer Abfallstoffe mbH (DBE)Ende Juli 2000 gestellten Anträge auf Verlängerung des RahmenbetriebsplansGorleben und auf Zulassung des Hauptbetriebsplans. Die Anträge sehen vor,dass der Erkundungsbetrieb im Bergwerk Gorleben in einen Betrieb zur reinenOffenhaltung übergeht.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Jahrelang dienten dieErkundungsarbeiten in Gorleben als faktische Vorentscheidung für denEndlagerstandort. Damit ist jetzt Schluss. Die Entscheidung des Bergamtsgibt uns die rechtliche Grundlage dafür, die Erkundungen in Gorleben zuunterbrechen. Damit setzen wir nicht nur die Koalitionsvereinbarung derBundesregierung um. Wir folgen auch der Atomkonsensvereinbarung zwischen derBundesregierung und Energieversorgern vom 14. Juni."

Das Bergwerk in Gorleben kann nach der Entscheidung des Bergamts ab dem 1.Oktober im reinen sogenannten "Offenhaltungsbetrieb" weitergeführt werden. Die bisher durchgeführte untertägige Erkundung findet nicht mehr statt. Die noch laufenden Arbeiten dienen entweder der Offenhaltung und derSicherheit oder der Erfüllung von Forderungen der Bergbehörden. Wenn diedas Moratorium tragenden grundlegenden Sicherheitsfragen geklärt sind undder vorgesehene Vergleich mit anderen Standorten und Wirtsgesteinenabgeschlossen ist, kann entschieden werden, ob der Standort aufgegeben oderdie Standorterkundung weiter verfolgt wird.

Mit dem Rahmenbetriebsplan, der bis 30.09.2010 befristet ist, beschreibt derBund das beabsichtigte Vorhaben über einen Zeitraum von zehn Jahren. DerHauptbetriebsplan dagegen, der bis zum 30.09.2002 befristet ist, stellt eineKonkretisierung über einen Zeitraum von zwei Jahren dar und beschreibt denÜbergang vom Erkundungs- zum Offenhaltungsbetrieb.

29.09.2000 | Pressemitteilung 196/00 | Nukleare Sicherheit
https://www.bmuv.de/PM1007
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