Am kommenden Sonntag, 01. Oktober 2000, tritt die Neufassung der EG-Verordnung über Ozonschicht abbauende Stoffe in Kraft. Damit wird dasderzeit gültige Recht in wesentlichen Punkten verschärft. Nach Ansicht vonBundesumweltminister Jürgen Trittin sollten die Betreiber ihre Kälte- undKlimaanlagen - sofern noch nicht geschehen - unverzüglich auf FCKW-freieErsatzstoffe umstellen. "Das jüngst bekannt gewordene Rekord-Ozonloch aufder Südhalbkugel zeigt, wie dringend weitere Anstrengungen zum Schutz derOzonschicht erforderlich sind. Die neue EG-Verordnung ist ein wichtigerSchritt, um dieses Ziel zu erreichen. Dabei sind das Engagement und dieSachkunde der Fachbetriebe besonders gefordert. Am besten wäre es, Altanlagen durch moderne mit umweltfreundlichen Kältemitteln zu ersetzen,die zugleich auch einen effizienteren Energieeinsatz ermöglichen und somit einen Beitrag zum Klimaschutz leisten," sagte der Minister.
Die EG-Verordnung sieht vor, dass vollhalogenierte FCKW wie R 11, R 12 oderR 502 ab 01. Oktober bis auf wenige Ausnahmen (Medizinalsprays, Laborchemikalien) nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Zugleich gilt einVerwendungsverbot für diese Stoffe ab 01. Januar 2001. Damit dürfen abdiesem Zeitpunkt keine FCKW mehr in die Anlagen eingefüllt werden. Diesgilt ohne Ausnahmen - auch bei Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten. Nureine rechtzeitige Umrüstung alter Anlagen kann unplanmäßigeStillstandszeiten und wirtschaftliche Nachteile verhindern.
Darüber hinaus dürfen FCKW und FCKW-haltige Erzeugnisse wie Kälte- undKlimaanlagen ab 01. Oktober 2000 nicht mehr exportiert werden. DieVerordnung sieht ferner weitere Einschränkungen bei der Verwendung und einedrastische Reduktion der Vermarktungsmenge bei teilhalogenierten FCKW(H-FCKW) vor. Auch ein beschleunigter Ausstieg aus Produktion und Vertriebdes Bodenbegasungsmittels Methylbromid zum 01.01. 2005 ist in derVerordnung enthalten.
Die Regelungen in der Neufassung der EG-Verordnung sind im Grundsatz bereitsseit Ende 1998 bekannt. Damals erfolgte die politische Einigung im Rahmender Dezember-Tagung des EU-Umweltministerrates. Damit bestand einausreichend langer Zeitraum, sich auf die neuen Vorschriften einzustellen.