Bund stellt 26 Millionen DM für die Altlastensanierung der mecklenburgischen Werftenstandorte bereit

29.11.1996
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 142/96 S
Thema: Bodenschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Sanierung der Großprojekte Wismar, Rostock und Stralsund geht in in die alleinige Hand des Landes Mecklenburg-Vorpommern über

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:


Der Bund und das Land Mecklenburg-Vorpommern haben heute in Schwerin eine Vereinbarung geschlossen, mit der die Sanierung der Werftenstandorte auf eine neue Grundlage gestellt wird. Nach dieser von der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) und dem Umweltministerium des Landes unterzeichneten und zuvor u.a. vom Bundesumwelt- und vom Bundesfinanzministerium gebilligten Vereinbarung wird der Bund dem Land noch in diesem Jahr einen Betrag von rund 26 Millionen DM für die Sanierung der Altlasten an den Standorten Wismar, Rostock und Stralsund zur Verfügung zu stellen. Die weiteren Sanierungskosten, voraussichtlich etwa 13 Millionen DM, tragen das Land Mecklenburg-Vorpommern und der jeweilige Investor. Die Sanierung erfolgt auf der Basis eines zwischen dem Bund und dem Land vereinbarten Sanierungskonzeptes. Die Durchführung der Sanierung liegt nunmehr ausschließlich in der Hand des Landes. Sie soll bis zum Jahr 2002 abgeschlossen sein.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Mit der heute geschlossenen Vereinbarung kommen wir ein großes Stück bei der Beseitigung der ökologischen Altlasten in den neuen Ländern voran. Hiermit wird auch ein wichtiger Beitrag geleistet, mit dem wir dem gemeinsamen Ziel der Angleichung der Umweltbedingungen in ganz Deutschland näherkommen. Gleichzeitig schaffen wir damit die grundlegenden Voraussetzungen zur Sicherung der weiteren nachhaltigen Entwicklung der Umwelt. Mit der Vereinbarung leistet der Bund bereits in diesem Jahr vollständig seinen Anteil an den zu erwartenden Sanierungskosten und verzichtet gleichzeitig auf die weitere Einbeziehung in die Sanierungsverfahren. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat nunmehr die Möglichkeit, die Sanierung der Werftenstandorte zügig, selbständig und ganz überwiegend mit Finanzmitteln des Bundes durchzuführen, ohne zuvor die einzelnen Sanierungsmaßnahmen in einem zeitraubenden Abstimmungsver-fahren mit dem Bund abstimmen zu müssen."

Ökologische Altlasten zählen in den neuen Bundesländern zu den Hauptproblemfeldern der Umweltbelastungen. Mit den Werften und den damit verbundenen Zulieferbetrieben konzentriert sich ein wesentlicher Schwerpunkt der Altlastenproblematik in Mecklenburg-Vorpommern auf die Küstenregion. In den anderen neuen Ländern gehören z. B. die Chemiestandorte im Großraum Leipzig/Halle/Bitterfeld, der Kalibergbau und die Braunkohletagebaue zu den bekannten Altlastenfällen. Zur Sanierung dieser teilweise hochbelasteten Flächen sind erhebliche finanzielle Anstrengungen erforderlich, die teilweise bis in Milliardenhöhe reichen. Bund und neue Länder haben sich deshalb bereits 1992 darauf verständigt, die Kosten der Altlastensanierung gemeinsam zu tragen, soweit es sich um Unternehmen und Flächen aus dem Bereich der ehemaligen Treuhandanstalt handelt. In der Regel übernimmt der Bund 60 Prozent der anfallenden Kosten, das jeweilige Land trägt einen Anteil von 40 Prozent; hierfür werden insgesamt bis zu 10 Milliarden DM bereitgestellt.

Zusätzliche Finanzmittel werden für sogenannte Großprojekte bereitgestellt. Bei diesen herausragenden Einzelvorhaben werden die Kosten (abzüglich eines Eigenanteils des Investors von in der Regel 10 Prozent) zu 75 Prozent vom Bund und zu 25 Prozent vom Land getragen. Für Mecklenburg-Vorpommern wurden die genannten Werftenstandorte Wismar, Rostock und Stralsund als Großprojekte festgestellt. Die Planung der Sanierung erfolgt hier in enger Abstimmung zwischen Bund und Land. Um die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen zu beschleunigen, haben sich auf Initiative des Bundesumweltministeriums Bund und neue Länder im Januar 1996 darauf verständigt, daß bei den einzelnen Großprojekten der Finanzierungsanteil des Bundes in einer Vereinbarung festgeschrieben werden kann. Alle Maßnahmen können danach vom Land allein durchgeführt werden.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Mecklenburg-Vorpommern hat als erstes Bundesland von der neu geschaffenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf der Grundlage einer zwischen Bund und Land abgestimmten Sanierungskonzeption den Finanzierungsanteil des Bundes für die Großprojekte verbindlich zu vereinbaren. Auf berechenbarer finanzieller Basis kann die Sanierung nunmehr dynamisch vorangetrieben werden. Ich erwarte, daß von diesem Schritt eine Signalwirkung auch auf die anderen Länder ausgeht. Die Vereinbarung ist der richtige Weg, um die Sanierung der Altlasten in den neuen Ländern deutlich zu beschleunigen und den Ländern gleichzeitig Sicherheit über die Mitfinanzierung durch den Bund zu geben."

Außer den Werftenstandorten und der Sanierung der ostdeutschen Braunkohletagebaue sind in den neuen Ländern weitere 20 Großprojekte festgestellt worden. Jedes dieser Projekte weist Besonderheiten auf, sei es in fachlicher Hinsicht, im Hinblick auf die Nutzung der Flächen oder hinsichtlich der Absichten von Investoren. In den vergangenen Jahren wurde durch eine sorgfältige Erfassung und Bewertung der Schäden die Grundlage für eine sachgerechte Sanierungsplanung geschaffen. Ferner wurden nicht mehr genutzte bauliche Anlagen auf den Grundstücken demontiert und entsorgt. Gleichzeitig sind zahlreiche Einzelmaßnahmen zur Boden- und Gewässersanierung durchgeführt worden, um besondere Gefahrenlagen und Schäden sofort zu beseitigen.

Nunmehr liegen für zahlreiche Projekte Sanierungskonzepte vor, mit denen die jeweilige individuelle Sanierungsstrategie festgeschrieben wird. So haben sich z. B. der Bund und der Freistaat Thüringen im letzten Monat über die wesentlichen Maßnahmen und Ziele der auch in der Öffentlichkeit vielfach diskutierten Sanierung des ehemaligen Teerverarbeitungswerkes Rositz bei Altenburg verständigt. Zur Sanierung des ehemaligen Industriegebietes Spree in Berlin werden z.Zt. Maßnahmen in einer Größenordnung von rund 50 Millionen DM durchgeführt. Mit dem Land Sachsen-Anhalt konnten u.a. für die Großprojekte Mansfeld und Bitterfeld/Wolfen Maßnahmenkonzepte von jeweils über 40 Millionen DM festgelegt werden. Im sächsischen Großprojekt Dresden-Coschütz/Gittersee, für das ein Sanierungsrahmen in Höhe von 142 Millionen DM zwischen Bund und Land vereinbart wurde, ist bereits heute für jedermann sichtbar, wie sich auf dem teilweise bereits sanierten Gelände nunmehr wieder Industrie und Gewerbe ansiedeln. Für wichtige Teile der Thüringer Kali-Großprojekte werden voraussichtlich in Kürze Sanierungskonzepte verabschiedet werden können, deren Finanzvolumen nahezu 600 Millionen DM beträgt; insgesamt werden die Sanierungskosten dieser beiden Projekte auf rund 1,2 Milliarden DM geschätzt.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Die Sanierung der Altlasten ist eine wichtige Voraussetzung für Investitionen in den neuen Ländern. Hier ist nicht nur der Bund, sondern es sind vor allem auch die Länder gefordert, die Sanierungen mit Nachdruck voranzutreiben und zum Abschluß zu bringen. Mecklenburg-Vorpommern hat hierzu den richtigen Weg eingeschlagen. Die übrigen Länder sollten sich dem anschließen, damit wir schnell in allen Ländern zu sichtbaren Ergebnissen kommen. Über finanzielle Hilfen hinaus hat der Bund den Ländern zusätzlich auch seine fachliche Unterstützung angeboten. Ich würde es begrüßen, wenn die Länder diese Unterstützung auch in Anspruch nehmen."



29.11.1996 | Pressemitteilung 142/96 S | Bodenschutz
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