47. Umweltministerkonferenz in Kiel

12.12.1996
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 151/96 S
Thema: Klimaschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel weist Forderungen von vier bündnisgrünen Landesumweltministerien zurück- Bundesumweltministerium sieht keinen Anlaß, zukünftig den Lufttransport von Plutonium zu verbieten

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:


Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel hat heute die Forderung von vier bündnisgrünen Landesumweltministerien auf der 47. Umweltministerkonferenz in Kiel zurückgewiesen, zukünftig den Lufttransport von Plutonium zu verbieten. Am 9. September 1996 hat der Board of Governors der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) neue Sicherheitsanforderungen für die Beförderung radioaktiver Stoffe festgelegt, die den Ansprüchen einer wirksamen Gefahrenvorsorge voll genügen. Durch diesen Schritt wurden die Sicherheitsanforderungen im Bereich des Lufttransportes radioaktiver Stoffe noch weiter heraufgesetzt. Derzeit sind Lufttransporte von Plutonium über Deutschland nicht vorgesehen.

Nach den neuen Vorschriften zum Lufttransport von radioaktiven Stoffen mit hohem Aktivitätsinventar werden sowohl Transporte von spezifiziertem schwach dispergierbarem Material (Low Dispersible Material, LDM) in Typ B-Behältern als auch Transporte von radioaktiven Stoffen in beliebiger physikalischer Form in Typ C-Behältern einen vergleichbaren Sicherheitsstandard gewährleisten. Deswegen sind nach internationaler Einschätzung bei Einhaltung der Anforderungen des neuen Konzeptes Lufttransporte von plutoniumhaltigen Materialien sicherheitstechnisch verantwortbar.

Nach Ansicht der Bundesregierung wird das neue Sicherheitskonzept der IAEO den Anforderungen höchstmöglicher Sicherheit vollauf gerecht. Auch wenn es zu einem Flugzeugabsturz kommen sollte - der zwar unwahrscheinlich, aber letztendlich nicht auszuschließen ist - kann nach menschlichem Ermessen davon ausgegangen werden, daß die Sicherheitsvorkehrungen standhalten und eine Schädigung von Mensch und Umwelt durch radioaktives Material nicht eintritt.

Insbesondere decken die neuen Anforderungen den Geschwindigkeitsbereich bei Start und Landung ab. Daher kann keine Rede davon sein, daß in der Umgebung der Verkehrsflughäfen ein größeres Risiko beim Luftttransport von radioaktiven Stoffen mit hohem Aktivitätsinventar vorhanden wäre.

Bereits mehrfach hat die Bundesregierung darauf hingewiesen, daß "...durch die konkreten Bedingungen des Einzelfalls, unter denen die Verwendung eines Typ B-Behälters beim Lufttransport genehmigt wird, eine großflächige Verseuchung infolge eines Flugzeugabsturzes ausgeschlossen werden kann."

Die neuen Anforderungen an Typ C-Versandstücke beinhalten im wesentlichen:

  • Aufprall mit 90 m/s (324 km/h) auf ein unnachgiebiges Fundament und
  • allseitige, gleichmäßige Feuereinwirkung bei 800 Grad Celsius über 60 Minuten.


Diese Anforderungen für einen Typ C-Behälter gewährleisten, daß auch bei hohen Aufprallgeschwindigkeiten erhebliche Beschädigungen des Behälters nicht zu erwarten sind.

Technische Anforderungen an andere Transporte

Bei der Erarbeitung der neuen Transportempfehlungen haben die Fachleute bei der IAEO von Beginn an darauf hingewiesen, daß ein Lufttransport ebenso sicher ist,

  • wenn die zu befördernden Stoffe aufgrund ihrer physikalischen Eigenschaften selbst, d. h. ohne den sie umgebenden Transportbehälter, bestimmten Anforderungen entsprechend den gesteigerten neuen Testbedingungen (Aufprall mit 90 m/s und Feuertest bei 800° C über 60 Minuten) genügen und
  • in einem Typ B-Behälter verpackt sind.

Derartiges "schwach dispergierbares Material, (engl. Low Dispersible Material, LDM)" wäre z. B. hochdruckgepreßtes unbestrahltes Mischoxid in keramischer Form (MOX-Brennelemente),
das diesen Testbedingungen genügen muß.




12.12.1996 | Pressemitteilung 151/96 S | Klimaschutz
https://www.bmuv.de/PM1000
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