Grenzüberschreitendes UVP-Verfahren zum geplanten Neubau des ersten Atomkraftwerks in Polen

23.12.2022
Flagge von Polen
Polen strebt die nächste Phase des UVP-Verfahrens für den Bau und Betrieb des ersten polnischen Atomkraftwerks auf dem Gebiet der Gemeinden Choczewo oder Gniewino und Krokowa an.

Polen plant 2033 in die Nutzung der Atomenergie einzusteigen, das heißt das erste Atomkraftwerk (AKW) soll dann in Betrieb genommen werden. Bis 2043 sollen an zwei Standorten insgesamt 6 Blöcke mit einer Gesamtkapazität von 6 bis 9 Gigawatt (GW) entstehen. Die Konkretisierungen hinsichtlich der einzelnen AKW-Bauvorhaben sind einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu unterziehen, somit ergibt sich eine Möglichkeit für deutsche Behörden, die deutsche Öffentlichkeit und Verbände, beteiligt zu werden.

Mit Schreiben vom 8. Februar 2022 wurde Deutschland (und den anderen benachbarten Staaten) gemäß den Vorgaben der Espoo-Konvention mitgeteilt, dass die zuständige Behörde für den ersten Reaktor mit einer Leistung von 3,750 Megawatt elektrisch (MWe) einen Standort in der Nähe der Kommunen Choczewo oder Gniewino und Krokowa, beide in der Woiwodschaft Pommern, nahe der Ostseeküste sowie der Stadt Gdynia (Gdingen) gelegen, ausgesucht hat. Für die Ausführung der Beteiligungsverfahren sind gem. § 58 des deutschen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Bundesländer zuständig. Die vollständigen UVP-Unterlagen sind im UVP-Portal der Länder einsehbar. Ein entsprechender Link befindet sich unten auf dieser Seite.

Entsprechend den Regelungen des § 58 Abs.5 Satz 1 des UVPG hat das BMUV die zuständigen Landesministerien über das polnische Projekt "Construction and operation of the first Nuclear Power Plant in Poland, with an electric capacity of up to 3,750 MWe, in the area of the communes: Choczewo or Gniewino and Krokowa in the Pomeranian Voivodeship" informiert. Die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern, welches die Federführung übernommen hat, beteiligen sich an dem grenzüberschreitenden UVP-Verfahren.

Entsprechende Stellungnahmen zu den UVP-Unterlagen wurden von den Bundesländern im Dezember 2022 bei der in Polen zuständigen Stelle eingereicht.

Hinweis

Die vorliegende Veröffentlichung von Informationen zu diesem Verfahren erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

23.12.2022 | Meldung Umweltprüfungen UVP/SUP
Aktualisierungsdatum: 20.01.2025
https://www.bmuv.de/ME9992

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