Am 21. und 22. April fand unter der Schirmherrschaft des Bundesumweltministeriums bereits zum fünften Mal der Deutsche REACH-Kongress statt. Er widmete sich dem Schwerpunkt REACH und Arbeitsschutz und wurde von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) unter Beteiligung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durchgeführt.
Die zweitägige Hybrid-Veranstaltung wurde mit einer englischsprachigen Simultanübersetzung im Internet übertragen. Mehr als 1200 Personen aus Deutschland, zahlreichen EU-Mitgliedstaaten sowie dem nicht-europäischen Ausland verfolgten den Livestream und beteiligten sich mit einer Vielzahl von Fragen und Einschätzungen. Teilgenommen haben Fachleute aus den nationalen Behörden, der Wirtschaft, den NGOs, der Wissenschaft, dem Ländervollzug sowie relevante Akteure der EU-Kommission und der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA).
In Vorträgen und Diskussion wurde festgestellt, dass REACH durch die Verbesserung der Datenlage, die vermehrte und detailliertere Kommunikation in der Lieferkette sowie die Verfahren der Zulassung und Beschränkung bereits wirksame Beiträge zur Begrenzung der Risiken am Arbeitsplatz geliefert hat. Die beiden letztgenannten Verfahren verstärken das im Arbeitsschutz geltende Substitutionsgebot und führen zu EU-weiten Anpassungen des Risikomanagements am Arbeitsplatz. Die durch REACH verbesserte Datenlage unter anderem zu den gesundheitsgefährdenden Eigenschaften unterstützt Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der weiteren Verbesserung von Gefährdungsbeurteilungen und der Auswahl von Schutzmaßnahmen. Die positive Bestandsaufnahme wurde durch die Rückmeldungen aus dem Teilnehmendenkreis auf eine entsprechende Befragung gestützt.
Von den Referierenden wurden aber auch konkrete Vorschläge gemacht, wie die Rechtssetzungen und die Vollzüge in den beiden Regelungsbereichen zukünftig noch enger und effektiver verzahnt werden können. Gerade im abgestimmten Zusammenspiel der verschiedenen Fachgremien und der daraus resultierenden Zusammenführung der Erfahrungen wird ein hohes Potenzial zur Ableitung sachgerechter Regelungen und Vorgaben gesehen. Ein koordinierter, wirksamer Vollzug stellt dabei nach Auffassung Vieler ein weiteres notwendiges Element dar.
Die Europäische Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit sowie die Planung eines neuen strategischen Rahmens im Arbeitsschutz bilden auf der EU-Ebene die Plattform auf der weitere mögliche Konvergenzen und Synergien zwischen Chemikalien- und Arbeitsschutzregelungen angelegt sind.