Die französische atomrechtliche Aufsichtsbehörde ASN (Autorité de Sûreté Nucléaire) führt derzeit eine Öffentlichkeitsbeteiligung zu ihrem Entscheidungsentwurf bezüglich der für die gesamte 900 MW-Baureihe der französischen Atomkraftwerke (AKW) generisch erforderlichen Sicherheitsanforderungen für einen weiteren Betrieb der Reaktoren über die im Rahmen der Auslegung unterstellte Betriebsdauer von 40 Jahren hinaus durch. Der Entscheidungsentwurf der ASN ist, wie auch weitere Dokumente und Erläuterungen zu dem französischen Verfahren, auf den unten angegebenen Internetseiten der ASN einzusehen, mit unmittelbarer dortiger Kommentierungsmöglichkeit bis einschließlich 22. Januar 2021. Einen Teil der Informationen, insbesondere eine Zusammenfassung ihrer Stellungnahme, stellt ASN auf einer unten verlinkten Internetseite auch in englischer Sprache zur Verfügung.
Hintergrund
In Frankreich sind die Laufzeiten von AKW gesetzlich nicht begrenzt. Im Gegenzug ist es gesetzlich vorgeschrieben, die Übereinstimmung mit den in Frankreich geltenden Anforderungen im Rahmen einer periodischen Sicherheitsüberprüfung jeweils alle 10 Jahre (Réexamen Périodique oder auch Visite Décennale genannt) für einen weiteren Betrieb einer kerntechnischen Anlage zu überprüfen. Die nach der Stilllegung des AKW Fessenheim verbliebenen 32 französischen Reaktoren der Baureihe mit einer elektrischen Leistung von circa 900 MW werden in den nächsten Jahren voraussichtlich sukzessive die im Rahmen der Auslegung unterstellte Betriebslaufzeit von 40 Jahren erreichen. Mit der vierten periodischen Sicherheitsüberprüfung (RP4/VD4) könnten Reaktoren dieser Baureihe jeweils Laufzeiten über 40 Jahre hinaus erreichen, obgleich die französische Regierung plant, einige dieser Reaktoren in den kommenden Jahren stillzulegen. Das in Frankreich für die RP4/VD4 gewählte Verfahren sieht zunächst vor, in einer generischen Phase für die ganze Baureihe relevante Sicherheitsaspekte zu betrachten und generische Sicherheitsanforderungen aufzustellen. Anschließend ist vorgesehen, für jeden einzelnen Reaktor, dessen Laufzeit schlussendlich tatsächlich über 40 Jahre hinaus verlängert werden soll, zum Zeitpunkt seiner planmäßigen 10-jährigen Sicherheitsüberprüfung ein reaktorspezifisches Sicherheitsüberprüfungsverfahren durchzuführen. In diesem sollen ergänzend zu den generischen Sicherheitsaspekten auch anlagen- beziehungsweise standortspezifische Sicherheitsaspekte betrachtet und entsprechende zusätzliche Sicherheitsanforderungen aufgestellt werden. Zuständig für die Bewertung der kerntechnischen Sicherheit der französischen AKW sowie die Sicherheitsanforderungen für deren Betrieb ist ausschließlich die französische atomrechtliche Aufsichtsbehörde ASN. Zu den reaktorspezifischen Sicherheitsüberprüfungsverfahren der RP4/VD4 ist in Frankreich jeweils eine Öffentlichkeitsbeteiligung (Enquête Publique) gesetzlich vorgeschrieben.
Um der Öffentlichkeit eine Beteiligung von Beginn der generischen Phase der RP4/VD4 für die 900 MW-Reaktoren an zu ermöglichen, wurde vor knapp zwei Jahren in Frankreich ein eigenständiges Beteiligungsverfahren, genannt Concertation, durchgeführt. Über die Möglichkeit einer Teilnahme für jede interessierte Person informierte das Bundesumweltministerium (BMU) damals auch die deutsche Öffentlichkeit. Weitere Informationen zum zweiphasigen französischen Verfahren der RP4/VD4 für die 900 MW-Reaktoren sind über die zugehörige, unten angegebene Internetseite des BMU beziehungsweise die dort verlinkten französischen Internetseiten nach wie vor abrufbar.
Hinweis
Die vorliegende Veröffentlichung von Informationen zu diesem Verfahren erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Aktualisierungsdatum: 05.01.2021