November 2019: Schon gewusst... wie ein Produkt oder eine Dienstleistung den Blauen Engel bekommt?

30.10.2019
Stempelkissen und Logo vom Blauen Engel
Der Blaue Engel ist das Umweltzeichen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Was heißt das? Und wie kommt es überhaupt dazu, dass Produkte das Umweltzeichen tragen?

Der Blaue Engel ist das Umweltzeichen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU). Das Umweltzeichen garantiert, dass ein Produkt die Umwelt weniger belastet und dabei hohe Ansprüche zum Schutz der Gesundheit erfüllt – und dies bei gleicher Gebrauchstauglichkeit und Qualität. Was heißt das? Und wie kommt es überhaupt dazu, dass Produkte das Umweltzeichen tragen?

Wissenschaftlich erarbeitet und geprüft

Als Voraussetzung für eine Zertifizierung mit dem Umweltzeichen erstellt das Umweltbundesamt (UBA) produktgruppenspezifische Anforderungen (sogenannte Vergabekriterien) basierend auf wissenschaftlichen Untersuchungen, eigenen Studien und Marktrecherchen. Die Jury Umweltzeichen diskutiert und beschließt die vom UBA vorgeschlagenen Vergabekriterien. Für die Bewertung verfolgt das Umweltzeichen eine ganzheitliche Betrachtung des Produktlebenszyklus: von der Herstellung über die Nutzung bis hin zur Entsorgung und dem Recycling. Ziel ist es, die entscheidenden umweltrelevanten Bereiche für jede Produktgruppe zu identifizieren, bei denen wesentliche Umweltbelastungen verringert oder sogar vermieden werden können.

Die Jury Umweltzeichen

Unabhängig, unparteiisch und ehrenamtlich bürgt die Jury Umweltzeichen für die Verlässlichkeit des Blauen Engel. Das Beschlussgremium setzt sich aus 15 Vertreterinnen und Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen, Jugend und Bundesländern zusammen.

Worauf achtet der Blaue Engel bei den Vergabekriterien?

  • ressourcenschonende Herstellung (Wasser, Energie, (Recycling-) Material)
  • nachhaltige Produktion von Rohstoffen
  • Vermeidung von Schadstoffen im Produkt verringerte Emissionen schädlicher Substanzen in den Boden, Luft, Wasser und Innenraum
  • Reduktion von Lärm und elektromagnetischer Strahlung
  • effiziente Nutzung, beispielsweise energie- oder wassersparende Produkte
  • Langlebigkeit, Reparatur- und Recyclingfähigkeit
  • gute Gebrauchstauglichkeit
  • Einhaltung von internationalen Arbeitsschutzstandards
  • Rücknahmesysteme und Dienstleistungen mit gemeinschaftlicher Nutzung, beispielsweise Carsharing

Was muss ein Unternehmen tun, um den Blauen Engel für Produkte oder Dienstleistungen zu erhalten?

Produkte mit dem Blauen Engel müssen die gestellten Anforderungen nachweislich erfüllen. Als unabhängige Organisation prüft die RAL gGmbH nach Einreichung eines produktspezifischen Antrags die Einhaltung der Anforderungen und schließt mit den Unternehmen Verträge über die Nutzung des Blauen Engel ab.

Was passiert bei Änderungen am Produkt oder den Richtlinien?

Die Vergabekriterien haben befristete Laufzeiten, damit technische Innovationen und neue wissenschaftliche Erkenntnisse bei der Vergabe berücksichtigt bleiben. Produkte und Dienstleistungen, die nach Überarbeitung nicht mehr den Kriterien entsprechen, verlieren den Blauen Engel. Erfüllt das Produkt auch die geänderten Kriterien, muss ein Neuantrag gestellt werden.

30.10.2019 | Meldung Schon gewusst...?
https://www.bmuv.de/ME8783

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