Mit Schreiben vom 18. Juli 2011, eingegangen am 25. Juli 2011, wurde das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit von der polnischen Generaldirektion für Umweltschutz über Ihren Entwurf eines Kernenergieprogramms unterrichtet.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit erklärte mit Schreiben vom 5. August 2011, dass eine deutsche Beteiligung an dem grenzüberschreitenden Verfahren erfolgen werde.
Hierdurch wurde der Bundesregierung, den einzelnen Bundesländern und der deutschen Öffentlichkeit Gelegenheit eingeräumt, jeweils eigene Stellungnahmen zu dem Programmentwurf einzureichen.
Im Rahmen der deutschen Beteiligung an dem grenzüberschreitenden Verfahren gibt die Bundesregierung folgende Stellungnahme ab:
Die Bundesregierung bedankt sich für die Unterrichtung über das Strategische Umweltprüfungsverfahren (SUP-Verfahren) zum Programm für die Polnische Kernenergie sowie für die Übersendung der Unterlagen über das Programm. Sie bedauert jedoch, dass die Unterlagen nicht vollständig in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt worden sind. Hierdurch bedingt war eine umfassende Bewertung aller für das SUP-Verfahren gegenständlichen Unterlagen durch die deutsche Öffentlichkeit nicht möglich.
Die Bundesregierung hat zu den von der Republik Polen im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung zur Verfügung gestellten Unterlagen die nachstehenden Anmerkungen.
Die freie Wahl des jeweiligen nationalen Energiemixes mit oder ohne Kernkraft ist souveränes Recht eines jeden Staates.
Laut der Unterlage „Umweltverträglichkeitsstudie des Polnischen Kernenergieprogramms“ hat die Republik Polen 28 mögliche KKW-Standorte identifiziert. Die der deutschen Grenze am nächsten liegenden möglichen Standorte wurden mit der geringsten Priorität (Gruppe III) qualifiziert.
In Deutschland hat die aufgrund von Erdbeben und Tsunami eingetretene mehrfache Kernschmelze im Atomkraftwerk Fukushima eine Neuorientierung im Umgang mit der friedlichen Nutzung der Kernenergie bewirkt. Im Licht dieser Ereignisse hat die Bundesregierung in Abstimmung mit den Ministerpräsidenten der Länder, in denen Kernkraftwerke betrieben werden, die Sicherheit aller deutschen Kernkraftwerke durch die Reaktor-Sicherheitskommission in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Atomaufsichtsbehörden der Länder überprüfen lassen und zudem durch eine Ethikkommission „Sichere Energieversorgung“ einen gesellschaftlichen Dialog zu den Risiken der Nutzung der Kernkraft und zu der Möglichkeit eines beschleunigten Übergangs in das Zeitalter der erneuerbaren Energien angestoßen.
Die Bundesregierung, der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben unter Einbeziehung dieser Ergebnisse beschlossen, die Nutzung der Kernenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität zum frühest möglichen Zeitpunkt – zeitlich gestaffelt – in Deutschland zu beenden. Zu diesem Zweck wird nunmehr 2022 als festes Enddatum für die friedliche Nutzung der Kernenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität eingeführt.
Das deutsche Atomgesetz wurde entsprechend geändert.
Die Bundesregierung ergreift eine Vielzahl energiepolitischer Initiativen und Maßnahmen und wird – unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger – einen zügigen und effizienten Ausbau der erneuerbaren Energien und der hierfür erforderlichen Infrastrukturen weiter vorantreiben. Diese Maßnahmen sind eng eingebettet in den deutschen Beitrag zur Vollendung des EU-Energiebinnenmarkts. Der Ausbau der grenzüberschreitenden Infrastruktur ist hierfür zentral.
Die europäischen Vorgaben beinhalten nationale Ziele für den Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen.
Die Bundesregierung bietet der Republik Polen an, den Erfahrungsaustausch zum Aufbau sowie Ausbau erneuerbarer Energien weiterzuführen und zu intensivieren, um die Förderung erneuerbarer Energiequellen zu unterstützen und Alternativen zur Kernenergie evaluieren zu können.