ERGÄNZUNG: Die schwedische Regierung hat am 27.01.2022 eine Genehmigung für den Bau eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle erteilt. Der Genehmigung muss nun ein Umweltgericht zustimmen, bevor mit dem Bau begonnen werden kann. Der Betreiber rechnet mit der Inbetriebnahme des Endlagers rund zehn Jahre nach Beginn des Baus. Weitere Informationen sind der Pressemitteilung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zu entnehmen.
Unterlagen zu den Endlagerbehältern: Im Rahmen der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung für ein Endlager für bestrahlte Brennelemente (siehe unten) hatte die zuständige Behörde ergänzende Unterlagen zu den Endlagerbehältern veröffentlicht. Diese beziehen sich auf Ungewissheiten hinsichtlich verschiedener möglicher Prozesse der Kupferkorrosion, die möglicherweise einen Einfluss auf die Langzeitsicherheit der vorgesehenen Endlagerbehälter haben könnten. Zu diesen Unterlagen hat das BASE am 23. April 2021 gegenüber den schwedischen Behörden Stellung genommen. Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite des zuständigen Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung.
Schweden führte Anfang 2016 eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für ein Endlager für bestrahlte Brennelemente sowie eine Konditionierungsanlage zu einem bestehenden Zwischenlager, dessen Lagerkapazität erweitert wird, durch.
Schweden plant mehrere Anlagen:
- ein Endlager für bestrahlte Brennelemente;
- eine Konditionierungsanlage, die in ein bestehendes Zwischenlager, insbesondere für bestrahlte Brennelemente, integriert werden soll.
Im Rahmen des Vorhabens ist darüber hinaus eine Erweiterung der Kapazität des Zwischenlagers "Clab" vorgesehen.
Als Standort für das geplante Endlager wurde Forsmark in der Gemeinde Östhammar ausgewählt. Für die Konditionierungsanlage wurde die Halbinsel Simpevarp in der Gemeinde Oskarshanm als Standort ausgewählt. Die Konditionierungsanlage soll in das bestehende Zwischenlager ("Clab") integriert werden – mit der künftigen gemeinsamen Bezeichnung "Clink".
Die damals zur Verfügung gestellten Unterlagen finden Sie auf der Seite des Vorhabenträgers SKB. Am Ende jener Seite finden Sie die deutsche Fassung der nichttechnischen Zusammenfassung. Die weiteren Unterlagen liegen in englischer beziehungsweise schwedischer Sprache vor.
- Im Rahmen der grenzüberschreitenden Beteiligung haben die deutschen Behörden gegenüber Schweden wie untenstehend Stellung genommen. Die Antwort an die deutschen Behörden finden Sie untenstehend.
Auch die deutsche Öffentlichkeit hatte die Möglichkeit, Stellungnahmen an die schwedische Behörde abzugeben. Diese wurden von der schwedischen Behörde direkt beantwortet. Zum Schutz der personenbezogenen Daten der Einwendenden wird von einer Veröffentlichung dieses Teil des Dokumentes abgesehen.
Für das Verfahren sind in Deutschland unterschiedliche deutsche Behörden zuständig
- für die Erweiterung des bestehenden Zwischenlagers ("Clab"): Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)
- für die geplante Konditionierungsanlage: die zuständigen Landesbehörden der deutschen Bundesländer
- für das Endlager: das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)
Auf dieser Website werden Sie über das weitere Verfahren informiert. Nähere Informationen über die UVP finden Sie unten unter "Weitere Informationen".
Dokumente
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Stellungnahme BMUB (Heute BMUV)
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Antwort der schwedischen Behörde auf die Stellungnahmen der deutschen Behörden
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Stellungnahme Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern
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Stellungnahme Umweltministerium Schleswig-Holstein
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