UVP Finnland (Scoping): Endlager und Konditionierungsanlage

24.02.2022
Flagge von Finnland an einem Mast
Finnland plant ein Endlager für bestrahlte Brennelemente sowie die Errichtung einer Konditionierungsanlage

Finnland plant ein Endlager für bestrahlte Brennelemente sowie die Errichtung einer Konditionierungsanlage

Für dieses Vorhaben führte das Umweltministerium der Republik Finnland im Jahr 2016 ein sogenanntes Scoping-Verfahren im Rahmen der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung ( UVP) durch. Die Republik Finnland hatte der deutschen Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich an dem Scoping-Verfahren zur UVPfür das geplante Endlager mit Konditionierungsanlage zu beteiligen. Mit dem Scoping wird entsprechend dem Planungsstand des Vorhabens der Inhalt und Umfang der beizubringenden Unterlagen für die UVP festgelegt. Die finnische Behörde hat nun, wie angekündigt, eine erneute Beteiligungsmöglichkeit eröffnet.

Das finnische Ministerium für Wirtschaft und Arbeit eröffnet die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 15. September 2022 und gibt damit den Bürgerinnen und Bürgern, sowie den Gemeinden die Möglichkeit, ihre Meinung zu äußern. Diese Stellungnahmen werden bei der Bearbeitung des Betriebsgenehmigungsantrags berücksichtigt. Die öffentliche Bekanntmachung finden Sie auf der Website des finnischen Wirtschafts- und Arbeitsministeriums.

Webseite des finnischen Wirtschafts- und Arbeitsministeriums 

Kommentare werden über den Konsultationsdienst bis zum 15. September 2022 erbeten. Um Kommentare einzureichen, müssen Sie sich registrieren; alle eingegangenen Stellungnahmen werden veröffentlicht.

Konsultationsdienst 

Wenn Sie sich nicht für den Dienst registrieren möchten, können Sie Ihre Kommentare auch per E-Mail an die Geschäftsstelle des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit per E-Mail oder per Post an folgende Adresse einreichen:

Geschäftsstelle des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit
Postfach 32
FI-00023 GOVERNMENT

E-Mail: kirjaamo.tem@gov.fi

Sowohl die Konditionierungsanlage als auch das tiefengeologische Endlager (in einer Tiefe von ca. 400-430 Metern im Felsgestein) befinden sich im finnischen Olkiluoto. Das zuständige Unternehmen beantragt die Betriebsgenehmigung für einen Zeitraum von März 2024 bis Ende 2070. Die Anlagen sollen bis Ende der 2120er Jahre oder bis zur Entsorgung aller abgebrannten Kernbrennstoffe aus den Kernkraftwerken der Eigentümer in Betrieb sein.

Entsprechend den Regelungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ( UVPG) hatte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) die zuständigen Behörden informiert.

Für das Verfahren sind unterschiedliche deutsche Behörden federführend zuständig: 

  • für die geplante Konditionierungsanlage: die zuständigen Landesbehörden der deutschen Bundesländer
  • für das Endlager: das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) 

Auf dieser Website werden Sie über das weitere Verfahren informiert. Nähere Informationen über die UVP finden Sie weiter unten.

24.02.2022 | Meldung Umweltprüfungen UVP/SUP
https://www.bmuv.de/ME7782

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