Grenzüberschreitendes UVP-Verfahren für die Atomkraftwerke an den Standorten Saporishshja und Südukraine in der Ukraine

14.02.2018
Flagge von der Ukraine
Die Ukraine plant an den Standorten Saporishshja (ZNPP) und Südukraine (SUNPP) die Laufzeit bestehender Atomkraftwerke zu verlängern. Deutschland erhielt im Herbst 2017 die Möglichkeit, am UVP-Verfahren teilzunehmen.

Die Ukraine plant an den Standorten Saporishshja (ZNPP) und Südukraine (SUNPP) die Laufzeit bestehender Atomkraftwerke zu verlängern. Am Standort Saporishshja werden gegenwärtig sechs Blöcke betrieben, am Standort Südukraine drei Blöcke.

Das Umweltministerium der Ukraine gab Deutschland im Herbst 2017 Gelegenheit, sich im Rahmen eines grenzüberschreitenden UVP-Verfahrens zu beteiligen. Soweit ersichtlich betraf dies insbesondere die Laufzeitverlängerung der Blöcke SUNPP-3 sowie ZNPP-3 bis -6. Die Laufzeit der Blöcke SUNPP-1 und -2 sowie ZNPP-1 und -2 war bereits zuvor verlängert worden. Entsprechend den Regelungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hatte das BMUB die zuständigen Landesbehörden informiert. Auf den nebenstehenden Seiten der zuständigen Landesbehörden finden Sie weitere Informationen.

Die Ukraine hat eine Tabelle mit Stellungnahmen zu Einwendungen aus Deutschland übersandt. Diese finden Sie auf der Seite des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz.

Auf dieser Website werden Sie über das weitere Verfahren informiert.

14.02.2018 | Meldung Umweltprüfungen UVP/SUP
https://www.bmuv.de/ME7778

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