Zur Geruchsimmissionsrichtlinie

09.05.2017
Bundesumweltministerin Hendricks schickt keine eigenen „Schnüffler“ los, um mögliche Geruchsbelästigungen auszumachen.

Bundesumweltministerin Hendricks schickt keine eigenen "Schnüffler" los, um mögliche Geruchsbelästigungen auszumachen. Dies hatte die BILD-Zeitung heute in einem Beitrag suggeriert. Der Bundesumweltministerin geht es darum, Menschen, die unter Geruchsbelästigungen leiden, besser zu helfen. Zum Beispiel in dem Rechtsstreitigkeiten, die sich um Geruchsbelästigungen drehen, schneller gelöst werden können.

Geruchsbelästigungen aus Tierställen, aus Chemie- oder anderen Produktionsanlagen bereiten vielen Menschen Probleme und sind häufig Anlass zu Beschwerden und gerichtlichen Streitfällen. Wie ein Geruchsproblem zu bewerten ist, ist teilweise aber mit Unsicherheiten behaftet. Ist der Geruch aus einer Hühnermast zum Beispiel schlimmer als der einer Schweinemast oder einer Chemieanlage? Um solche und ähnliche Fragen schneller und juristisch sicher zu klären, sollen jetzt verbindliche Regelungen auf Bundesebene eingeführt werden. Zurzeit werden in den Bundesländern Geruchsbelästigungen zum Teil unterschiedlich bewertet, mit der Folge, dass die gleiche Anlage in einem Land eine Genehmigung erhalten kann, im anderen nicht. Das soll nun geändert werden. Dazu soll die so genannte Geruchsimmissionsrichtlinie in die TA Luft – das deutsche Regelwerk für alle Fragen zu Luftschadstoffen aus Industrieanlagen – aufgenommen werden. Somit gelten dann gleiche Standards für alle.

Die Geruchsimmissionsrichtlinie regelt, wie mit Gerüchen in Genehmigungsverfahren oder bei konkreten Geruchsbelästigungen umgegangen werden soll oder Gerüche gemessen werden. Dazu gibt sie seit 1998 Empfehlungen. Sie sind seit Jahren etabliert, vor Gericht anerkannt und finden breite Anwendung. Die Ermittlungs- und Bewertungsmethoden sind darüber hinaus in einer europäischen Norm aus dem Jahr 2003 geregelt, die durch mehrere nationale technische Normen ergänzt wird. Insofern handelt es sich bei dem Bericht der BILD um einen "alten Hut". 

09.05.2017 | Meldung Gesundheit
https://www.bmuv.de/ME7069

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