Die Bundesregierung hat eine Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung in der vom Bundesrat am 21. März 2025 zugestimmten Fassung beschlossen. Grundlage des Beschlusses war eine gemeinsame Vorlage des Bundesministers für Digitales und Verkehr, des Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz sowie der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke: "Die Bundesregierung macht den Weg frei für sicheren und umweltfreundlichen Verkehr in unseren Städten und Gemeinden. Damit schließen wir die umfassende Reform des Straßenverkehrsrechtes ab. Dadurch können die Kommunen jetzt öfter und einfacher dem Fuß- und Radverkehr sowie dem ÖPNV mehr Raum geben. Davon profitieren die Menschen vor Ort, weil die Lebensqualität in ihren Städten verbessert werden kann. Mit der Novelle der StVO haben wir ein moderneres Straßenverkehrsrecht mit weniger Bürokratie geschaffen. Städte und Gemeinden haben mehr Spielraum für sinnvolle Regelungen vor Ort. Viele Kommunen haben auf die heute beschlossene Verwaltungsvorschrift zur StVO gewartet. Jetzt haben sie die nötige Rechtssicherheit, um vor Ort lange gewünschte Maßnahmen endlich zu starten."
Hintergrund
Die Änderungen in der Verwaltungsvorschrift beziehen sich im Wesentlichen auf die Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) aus dem letzten Jahr, die im Oktober 2024 in Kraft getreten ist. Durch diese Novelle der StVO haben sich erhebliche Änderungen ergeben. So wurden Kommunen und den zuständigen Behörden vor allem neuer straßenverkehrsrechtlicher Entscheidungsspielraum eingeräumt, mit denen der Umwelt- und Klimaschutz vor Ort verbessert werden kann.
Lokale Entscheidungsträger und die zuständigen Behörden der Länder haben damit neue Möglichkeiten, um Tempo 30, Bewohnerparken und Sonderfahrspuren auf einfachere Weise anzuordnen oder um Flächen für den ÖPNV sowie den Rad- und Fußverkehr bereitzustellen. Damit Rechtssicherheit beim Vollzug der StVO geschaffen wird und für die Gewährleistung einer einheitlichen Rechtsanwendung waren entsprechende Änderungen in der Verwaltungsvorschrift vorzunehmen.
Die Bundesregierung hatte die Verwaltungsvorschrift zur StVO bereits am 29. Januar 2025 beschlossen. Die notwendige Zustimmung des Bundesrates erfolgte am 21. März 2025. Aufgrund von Änderungsmaßgaben des Bundesrats musste das Regelungsvorhaben in der geänderten Fassung erneut im Kabinett behandelt werden. Bei den Änderungen des Bundesrats handelt es sich um verschiedene kleinere Anpassungen, unter anderem zu Fußgängerüberwegen, zur Zulassung des Gehwegparkens und zu allgemeinen Vorgaben zu Verkehrszeichen.