BMUV Community Learn & Lunch: Sustainability & Digital Policy

21.01.2025
Offenen Gesetzbuch mit einem Richterhammer und deutschem Recht Bücher in eine Anwaltskanzlei
In einem Vortrag zur EU-Digitalstrategie präsentierte Frau Prof. Dr. Ruschemeier von der Fernuniversität Hagen einen umfassenden Überblick über die jüngsten Rechtsakte und deren Auswirkungen.

Am 21. Januar 2025 fand der Learn & Lunch der BMUV Community Nachhaltige Digitalisierung mit einem Vortrag zur EU-Digitalstrategie statt. Frau Prof. Dr. Ruschemeier von der Fernuniversität Hagen präsentierte einen umfassenden Überblick über die jüngsten Rechtsakte und deren Auswirkungen.

Vielfalt der Rechtsakte und ihre Wechselwirkungen

Die EU hat in den letzten Jahren eine Vielzahl von Rechtsakten im Bereich der Digitalisierung erlassen. Prof. Ruschemeier betonte die Notwendigkeit, die Wechselwirkungen zwischen diesen Rechtsakten genau zu analysieren.

Durchsetzung des Digital Services Act (DSA)

Ein wichtiger Schritt zur Umsetzung des DSA war die Ernennung des Digital Service Coordinators. In Deutschland übernimmt die Bundesnetzagentur diese Rolle, während auf europäischer Ebene die Europäische Kommission für die Aufsicht über die sehr großen Online-Plattformen zuständig ist. Prof. Ruschemeier hob zudem die Zertifizierung der ersten Streitbeilegungsstelle user.rights.org hervor, die zwischen Nutzerinnen und Nutzern und Plattformen in Streitfällen vermittelt.

Die Kommission hat bereits formelle Verfahren gegen verschiedene Plattformen eröffnet, darunter die Handelsplattform TEMU. Prof. Ruschemeier prognostizierte, dass solche Verfahren in Zukunft zunehmen werden, da der DSA diverse digitale Gefahren adressiert.

KI-Verordnung: Risikobasierter Ansatz und neue Herausforderungen

Die KI-Verordnung führt einen risikobasierten Regulierungsansatz ein und berücksichtigt erstmals auch systemische Risiken. Prof. Ruschemeier beschrieb den Ansatz als Mix aus Produktsicherheitsrecht und Grundrechtsschutz. Sie betonte die Schwierigkeit, insbesondere den Grundrechtsschutz umzusetzen, da die Einschätzung der Risiken komplex ist

Kritisch merkte sie an, dass der Umweltschutzaspekt in der KI-Verordnung noch Ausbaupotential hat. Besonders wichtig sind die in der Verordnung vorgesehenen Transparenz- und Dokumentationspflichten sowie Grundrechtefolgeabschätzungen.

Ausblick

Prof. Ruschemeier schloss mit einem Ausblick auf das Jahr 2025. Sie erwartet eine schrittweise Umsetzung der KI-Verordnung, weitere DSA-Verfahren und erste Entscheidungen der Kommission. Die Veranstaltung verdeutlichte die Komplexität und Dynamik der digitalen Regulierung in der EU. Es wurde klar, dass eine sorgfältige Balance zwischen Innovation, Grundrechtsschutz und Nachhaltigkeit gefunden werden muss, um die Chancen der Digitalisierung zu nutzen und gleichzeitig potenzielle Risiken zu minimieren.

21.01.2025 | Meldung Digitalisierung
https://www.bmuv.de/ME11277

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