Eröffnung der öffentlichen Beteiligung im Rahmen der geplanten Stilllegung des Atomkraftwerks (AKW) Fessenheim

03.04.2024
Flagge Frankreichs
Das französische Ministerium für den ökologischen Übergang und territorialen Zusammenhalt hat über die Eröffnung der öffentlichen Beteiligung bezüglich des Antrags auf Genehmigung für die Stilllegung des AKW Fessenheim informiert.

Mit einer offiziellen Mitteilung vom 19. März 2024 informiert das französische Ministerium für den ökologischen Übergang und territorialen Zusammenhalt (Ministère de la Transition écologique et de la Cohésion des territoires) über die Eröffnung der öffentlichen Beteiligung bezüglich des Antrags auf Genehmigung für die Stilllegung des AKW Fessenheim. Danach wird die Öffentlichkeitsbeteiligung von der Präfektur des Departements Haut-Rhin vom 25. März bis einschließlich 30. April 2024 (24:00 Uhr) durchgeführt.

Entsprechend den Regelungen des Paragrafen 58 Absatz 5 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung hat das BMUV alle zuständigen Landesministerien hierüber informiert. Das Bundesland Baden-Württemberg (Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft) wird sich an dem Verfahren beteiligen.

Auf seiner Internetseite informiert Baden-Württemberg über das Verfahren.

Hinweis: Die vorliegende Veröffentlichung von Informationen zu diesem Verfahren erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

03.04.2024 | Meldung Umweltprüfungen UVP/SUP
https://www.bmuv.de/ME10950

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