Christiane Rohleder zu Vergleichswebsite für Girokonten

16.08.2023
Vier Münzstapel und Geldscheine
Das Kabinett hat heute den Entwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes beschlossen. Damit schafft die Bundesregierung die Voraussetzungen für den Aufbau und Betrieb einer Vergleichswebsite für Privatkonten.

Das Kabinett hat heute den Entwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes beschlossen. Damit schafft die Bundesregierung die rechtlichen Voraussetzungen auch für den im Koalitionsvertrag vereinbarten Aufbau und Betrieb einer Vergleichswebsite für Zahlungskonten durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Staatssekretärin Dr. Christiane Rohleder: "Wer ein Girokonto eröffnen möchte, hat derzeit einige Mühe, das passendste Konto zu finden. Es ist sehr aufwändig zu vergleichen, welche Kosten bei verschiedenen Banken anfallen und welche Zinsen bei Überziehung berechnet werden. Künftig können alle Verbraucherinnen und Verbraucher auf einen Blick kostenlos vergleichen, wie teuer Girokonten sind. Die Vergleichswebsite der BaFin wird eine umfassende Marktübersicht über die Konditionen von Zahlungskonten bieten, beispielsweise für Überweisungen, Bargeldauszahlung, Bank- und Kreditkarten sowie den Dispozins. Indem die Vergleichsseite von der BaFin erstellt wird, ist sichergestellt, dass die Informationen unabhängig und objektiv sind.  Damit die Angaben aktuell bleiben, werden die Zahlungsdienstleister in Zukunft verpflichtet, die Daten zu den Vergleichskriterien elektronisch an die BaFin zu übermitteln. Die verbesserte Kostentransparenz und Vergleichbarkeit von Zahlungskonten wird es Verbraucherinnen und Verbrauchern deutlich erleichtern, das Produkt zu finden, das für sie am besten passt."

Hintergrund

Damit die an die Gesetzgebung anschließende technische Umsetzung der Vergleichswebsite so zügig wie möglich erfolgen kann, betreibt die BaFin hierfür bereits jetzt vorbereitende Arbeiten. Das Portal der BaFin wird dann die erste unabhängige, von einer staatlichen Einrichtung betriebene Vergleichswebsite für Zahlungskonten in Deutschland sein. Daneben wird es auch weiterhin privaten Vergleichswebsitesbetreibern möglich sein, sich eine eigene Vergleichswebsite für Zahlungskonten zertifizieren zu lassen.

16.08.2023 | Meldung Verbraucherschutz
https://www.bmuv.de/ME10713

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