Kombinierte achte und neunte Überprüfungstagung zum Übereinkommen über nukleare Sicherheit

05.04.2023
Atomkraftwerk mit Kühlturm
Vom 20. bis 31.03.2023 hat in Wien die kombinierte achte und neunte Überprüfungstagung zum internationalen Übereinkommen über nukleare Sicherheit stattgefunden.

Vom 20. bis 31. März 2023 hat in Wien die kombinierte achte und neunte Überprüfungstagung zum internationalen Übereinkommen über nukleare Sicherheit stattgefunden. Deutschland hat erneut alle Verpflichtungen dieses zentralen Übereinkommens erfüllt und wird sich auch weiterhin für einen hohen Sicherheitsstandard der kerntechnischen Anlagen und die Verbesserung der nuklearen Sicherheit weltweit einsetzen. Neben Auswirkungen des Kriegs gegen die Ukraine auf die nukleare Sicherheit der dortigen Anlagen wurden auch übergeordnete Aspekte wie Sicherheitskultur und Alterungsmanagement thematisiert.

Bundesumweltministerin Lemke: "Wir haben uns in Wien erneut und mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass das Übereinkommen über nukleare Sicherheit auch weiterhin als wirkungsvolles Instrument zur weltweiten Verbesserung der nuklearen Sicherheit genutzt wird. Trotz des Ausstiegs Deutschlands aus der kommerziellen Nutzung der Atomenergie werden wir uns weiterhin international für einen hohen Sicherheitsstandard der nuklearen Anlagen weltweit einsetzen."

Die Überprüfungstagungen bei der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) finden normalerweise alle drei Jahre statt und dienen der Verbesserung der nuklearen Sicherheit weltweit (siehe Hintergrund unten). Aufgrund der Corona Pandemie wurde die achte Überprüfungstagung 2020 in Absprache mit allen Vertragsparteien verschoben und schließlich mit der regulären neunten Überprüfungstagung zusammengelegt, um so auch den unterbrochenen achten Überprüfungszyklus formal abzuschließen.

Eine große Zahl der 91 Vertragsparteien, insbesondere Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einschließlich Deutschland, haben während der Überprüfungstagung mit Nachdruck ihre Sorgen über Auswirkungen auf die nukleare Sicherheit und mögliche radiologische Konsequenzen aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sowie der anhaltenden militärischen Besetzung des Atomkraftwerks Saporischschja geäußert, nachdem IAEO-Generaldirektor Grossi schon zu Beginn der Tagung die Bedeutung dieses Übereinkommens gerade vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine betont hatte. Der Abschlussbericht der Überprüfungstagung kann dem Übereinkommen gemäß jedoch nur im Konsens aller Vertragsparteien verabschiedet werden. Deutschland hat daher auch an den Abschlussbericht begleitenden multilateralen Statements mitgewirkt (siehe Links unten).

Des Weiteren wurden bei dieser Überprüfungstagung übergreifend die Aspekte Sicherheitskultur und Alterungsmanagement diskutiert. Aus den Diskussionen in den Ländergruppen wurden außerdem folgende Aspekte als für viele Vertragsparteien relevant identifiziert: Der Umgang mit außergewöhnlichen Umständen, welche den sicheren Betrieb von kerntechnischen Anlagen beeinflussen, die Stärkung der nationalen Aufsicht vor dem Hintergrund neuer Reaktortechnologien, der Ausbau internationaler Zusammenarbeit, die Förderung internationaler Peer Review Missionen samt zeitnaher Umsetzung der Ergebnisse, der mögliche Einfluss des Klimawandels auf den sicheren Betrieb von kerntechnischen Anlagen, die Sicherstellung der Lieferketten von Produkten für den Einsatz in kerntechnischen Anlagen, die Entwicklung von Strategien im Umgang mit der Alterung von kerntechnischen Anlagen in Verbindung mit deren Langzeitbetrieb sowie die Stärkung des Notfallschutzes inklusive Ausbau grenzübergreifender Zusammenarbeit.

Die zehnte Überprüfungstagung soll im April 2026 in Wien stattfinden.

Hintergrund

Das Übereinkommen über nukleare Sicherheit (Convention on Nuclear Safety – CNS) wurde nach dem Unfall im Kernkraftwerk Tschernobyl 1986 und den politischen Umwälzungen in Osteuropa zu Beginn der 1990er Jahre unter maßgeblicher Beteiligung Deutschlands initiiert und ist seit dem 24. Oktober 1996 in Kraft. Deutschland ist seit dem 20. April 1997 Vertragspartei. Das Übereinkommen ist ein völkerrechtliches Instrument mit gegenwärtig 91 Vertragsparteien.

Die wichtigsten Ziele des Übereinkommens bestehen in der Erreichung und Beibehaltung eines weltweit hohen Standes der nuklearen Sicherheit von Atomkraftwerken, in der Gewährleistung wirksamer Abwehrvorkehrungen gegen mögliche radiologische Gefahren und in der Verhütung von Unfällen mit radiologischen Folgen beziehungsweise in deren Folgenminderung. Jede Vertragspartei hat die erforderlichen innerstaatlichen Schritte zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Übereinkommen zu unternehmen und den anderen Vertragsparteien darüber alle drei Jahre schriftlich in Form eines nationalen Berichts und mündlich im Rahmen der zweiwöchigen Überprüfungstagung zu berichten.

05.04.2023 | Meldung Nukleare Sicherheit
https://www.bmuv.de/ME10547

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